Sprengung des Weißen Riesen am 24. März 2019

Der erste „Weiße Riese“ (Friedrich-Ebert-Straße 10-16 in Duisburg-Hochheide) wird am Sonntag, 24. März, gesprengt. Die Sprengung ist planmäßig für 12 Uhr vorgesehen. Der Bereich rund um diesen Einsatzort wird großräumig abgesperrt und der Verkehr umgeleitet.

Donnerstag, 14. März 2019 | Stadt Duisburg - Für die Dauer der Sprengung werden folgende Straßenabschnitte für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt:

• Moerser Straße (zwischen Sand-/Grenzstraße {Ortsgrenze Moers} und Kreuzung Rheinpreußen-/Lauerstraße)
• Kirchstraße (zwischen Blücherstraße und Husemannstraße/Friedhofsallee)
• Ottostraße (zwischen Blücherstraße und Husemannstraße)

Darüber hinaus sind alle weiteren Straßen im Bereich der orange markierten Sperrzone (Karte 1) für den Verkehr gesperrt. Die Straßensperren sollen am Tag der Sprengung - mit Ausnahme der Moerser Straße - im Laufe des Vormittags, spätestens um 10 Uhr, aktiviert werden. Die Moerser Straße wird zwischen Sand-/Grenzstraße und der Kreuzung zur Rheinpreussen-/Lauerstraße bereits um 8 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Mit der Stadt Moers hat die Duisburger Straßenverkehrsbehörde folgende Umleitungsstrecken abgestimmt, die in der Karte 1 grün und blau markiert sind:

• Von Moers in Fahrtrichtung Homberg: ab Stadtgrenze Moers/Duisburg von der Homberger Straße/Moerser Straße rechts in die Grenzstraße, bis Asberger Straße, links in die Rheinpreußenstraße bis zur Kreuzung Moerser Straße/Lauerstraße.
• Von Homberg in Fahrtrichtung Moers: Ab der Kreuzung Moerser Straße/Lauerstraße rechts in die Lauerstraße, links in die Duisburger Straße, links auf die Friedhofsallee/Prinzenstraße, links in die Sandstraße.

Es wird empfohlen, den Bereich zu meiden und weiträumig zu umfahren. Es bietet sich an, auf die angrenzenden Bundesautobahnen A40, A42 und A57 auszuweichen, über die Rheindeichstraße zu fahren, oder über die rechtsrheinisch gelegenen Stadtteile oder über Rheinhausen zu umfahren. Achtung: Es ist je nach Verkehrslage auch möglich, dass die Sperrungen ausgeweitet werden müssen, um Wege für Einsatz- und Rettungskräfte freizuhalten.

Von den Verkehrssperrungen sind die Buslinien 911 und 929 der NIAG und die Linie 926 der DVG betroffen. Auch die genannten Buslinien werden umgeleitet. Daher werden am 24. März folgende Haltestellen während der Sperrzeiten nicht mehr angedient:

Linie 911: Schacht IV, Cecilienstraße, Scherpenberg, Hochheide Markt, Ottostraße
Linie 926: Prinzenstraße, Hochheide Markt, Ottostraße
Linie 929: Kirchstraße, Hochheide Markt, Ottostraße

Ab der Haltestelle „Südstraße“ fahren die genannten Buslinien wieder den normalen Linienweg. Weitere Informationen zu den Busumleitungen sind den Ankündigungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen zu entnehmen.

Evakuierungszone

In der Evakuierungszone wohnen ca. 2.500 Personen. Am Tag der Sprengung müssen die Bewohner der Häuser im Bereich der Evakuierungs¬zone (rotumrandete Zone im anliegenden Kartenausschnitt 2) bis 8 Uhr diesen vollständig verlassen. Dies betrifft die Adressen:

Friedrich-Ebert-Straße 10 – 20 und 15 – 23
Glückaufstraße 2 – 10
Hanielstraße 9 – 27
Hüttenstraße 2 – 18
Kirchstraße 96 – 138 und 135 – 165b
Marktplatz 3
Moerser Straße 202 – 240
Ottostraße 54 – 64
Prinzenstraße 3a – 11

Hilfebedürftige (Bettlägerige, Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0203/283-2000 zu melden. Ein Aufenthaltsraum steht in der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule an der Hamborner Straße 274-278 in 47166 Duisburg zur Verfügung. Vor Ort stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Es wird aber auch ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum in der Hamborner Gesamtschule angeboten. Die Busse stehen am Tag der Sprengung ab 7 Uhr für den Transport an der Ottostraße, gegenüber Hausnummer 50, und an der Kirchstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße bereit (siehe Karte 2).

Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes stehen betroffenen Anwohnern an den beiden Haltestellen für Rückfragen zur Verfügung. Die Transporte werden auch von städtischen Ordnungskräften organisiert und begleitet.

Sicherheitszone

In der Sicherheitszone sind ca. 1.000 Bewohner betroffen. Die Sicherheitszone (schwarzumrandete Zone in der Karte 2) umfasst folgende Bereiche:

Dr.-Kolb-Straße 2
Ehrenstraße 2 – 16 und 3 – 15
Eichenstraße 2 b
Friedrich-Ebert-Straße 24 – 30 und 25 – 35
Hüttenstraße 1 – 19
Kirchstraße 123 – 127 und 169 – 185
Luisenstraße 1 – 3 und 2 – 34
Marktplatz 1
Moerser Straße 235 – 277 und 242 – 252
Ottostraße 32 – 52 und 66 – 76
Poststraße 2 – 10a und 3 – 9a
Prinzenstraße 2 – 24, 2a, 6a, 13 – 23

Auch die Sicherheitszone wird ab 8 Uhr gesperrt und ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Anwohner, ansässige Gewerbetreibende und sonstige berechtigte Personen (z.B. Pflegedienste, ärztlicher Notdienst, Reparaturnotdienste) dürfen die Sicherheitszone bis 10 Uhr betreten. Alle anderen Personen ist dieses ab 8 Uhr untersagt. Ab 11.45 Uhr ist in diesem Bereich kein Aufenthalt im Freien und vor Fenstern, Balkontüren u.ä., die zur Sprengstelle gerichtet sind, erlaubt.

Grundsätzlich sollen wegen der bei der Sprengung zu erwartenden Staubentwicklung Fenster geschlossen, Klimaanlagen abgestellt und Rollläden auf der der Sprengstelle zugewandten Seite heruntergelassen werden. Autos sollten, soweit möglich, in einer Garage untergestellt werden.

Halteverbote

In der gesamten Evakuierungszone wird ein absolutes Halteverbot (StVO Zeichen 283) eingerichtet, das schrittweise ab Donnerstag, 21. März, jeweils ab 6 Uhr morgens gilt:

 Donnerstag, 21. März:
Glückaufstraße und Bürgermeister-Bongartz-Platz

 Freitag, 22. März:
Hanielstraße vor Hausnummer 36 und 38 (Aufstellfläche des WDR und Bereich Ottostraße vor und gegenüber der Hausnummer 50)

 Samstag, 23. März (Evakuierungszone)
Prinzenstraße (vor den ungeraden Hausnummern), Ottostraße, Friedrich-Ebert-Straße, Hüttenstraße (vor den geraden Hausnummern), Kirchstraße (Straßenabschnitt im Bereich Dr.-Kolb-Straße bis Prinzenstraße), Parkplatz Glückauf-Halle, Moerser Straße (vor den geraden Hausnummern)

 Sonntag. 24. März (Sicherheitszone)

Luisenstraße, Eichenstraße, Dr.-Kolb-Straße, Charlottenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Ottostraße, Ehrenstraße, Poststraße, Moerser Straße (vor den ungeraden Hausnummern), Kirchstraße (Straßenabschnitt im Bereich von Moerser Straße bis Dr.-Kolb-Str. und von Prinzenstraße bis Husemannstraße), Hüttenstraße (vor den ungeraden Hausnummern), Prinzenstraße (vor den geraden Hausnummern), Marktplatz (Parkplatz Moerser Straße Ecke Kirchstraße)

Achtung: Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, werden abgeschleppt.

Halte- und Durchfahrtsverbote Moers

Auf der Scherpenberger Straße und der Cecilienstraße werden Durchfahrtsverbote eingerichtet, Haltverbote gibt es u. a. auf der Grenz-, Sand- und Gutenbergstraße.

Die Sprengsignale

Vor und nach der Sprengung werden gut vernehmbare Sprengsignale gegeben:

• Ein langer Ton – Erstes Sprengsignal: Sofort in Deckung gehen!
• Zwei kurze Töne – Zweites Sprengsignal: Es wird gezündet!
• Drei kurze Töne – Drittes Sprengsignal: Die Sprengung ist beendet (noch keine Entwarnung!) oder unterbrochen!

Nach dem ersten Sprengsignal haben alle Personen, die sich im Sprengbereich befinden, sofort in Deckungsräume zu gehen oder den Sprengbereich zu verlassen.

Das zweite Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass sich alle Personen in Deckungsräumen oder außerhalb des Sprengbereichs befinden – mit Ausnahme des Sprengberechtigten oder die Hilfskraft, der die Sprengsignale gibt.

Nach dem zweiten Sprengsignal haben sich auch die Sprengberechtigten und Hilfskräfte, die die Signale gegeben haben, in Deckungsräume zu begeben oder den Sprengbereich zu verlassen. Erst dann dürfen die Sprengladungen gezündet werden.

Das dritte Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sich der Sprengberechtigte nach dem Zünden vom Ergebnis der Sprengung überzeugt hat. Dabei hat er auch auf eventuell vorhandene „Versager“ zu achten. Das dritte Sprengsignal kann auch gegeben werden, wenn die Sprengung unterbrochen worden ist. Erst nach dem dritten Sprengsignal dürfen auch die anderen Personen die Deckungsräume verlassen und die Absperrung des Sprengbereichs aufgehoben werden.

Entwarnung / Freigabe der Zonen

Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung wird nach der Freigabe der Sicherheitszone durch den Sprengmeister und die Feuerwehr eine Entwarnung durch das städtische Sirenensystem im direkten Umfeld gegeben (einminütiger Dauerton). Erst nach diesem Sirenenton können die Anwohner wieder in ihre Häuser zurück, bzw. dürfen diese in der Sicherheitszone auch wieder verlassen. Dies wird erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Stunden nach der eigentlichen Sprengung der Fall sein. Die in den Sperrzonen angeordneten Haltverbote enden mit Aufhebung der Sperrmaßnahmen.

Aufgaben der Feuerwehr und des Bürger- und Ordnungsamtes

Die Feuerwehr ist am Tag der Sprengung mit rund 250 Kräften im Einsatz, die aus Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestehen. Ihr obliegt die Gesamteinsatzleitung aller eingesetzten Kräfte und die Organisation der Betreuungsmaßnahmen für evakuierte Personen. Außerdem wird sie Staubniederschlagung im direkten Umfeld der Sprengung messen. Nach erfolgter Sprengung wird außerdem auf Gas und Schadstoffe gemessen.

Das Bürger- und Ordnungsamt ist schon seit Anfang März 2019 verstärkt mit Kräften des städtischen Außendienstes und der Verkehrsüberwachung im Umfeld des Sprengobjekts im Einsatz. Die Mitarbeiter informieren die Bewohner in der Evakuierungszone persönlich und suchen auch Anwohner auf, die in der Sicherheitszone wohnen. Auch auf dem Hochheider Wochenmarkt (mittwochs und samstags) steht das Bürger- und Ordnungsamt mit einer mobilen Wache für Rückfragen im Zusammenhang mit der Sprengung bereit.

Ab Donnerstag, 21. März, um 6 Uhr beginnen die Mitarbeiter mit der Kontrolle der Einhaltung der Halteverbote. Verbotswidrig parkende Kraftfahrzeuge müssen auf Kosten des Fahrers oder des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.

Am Tag der Sprengung werden für das Bürger- und Ordnungsamt über 200 Mitarbeiter im Einsatz sein, die ab 8 Uhr die Räumung der Evakuierungszone kontrollieren.

Viele Mitarbeiter werden an den Sperren im Umfeld des „Weißen Riesen“ eingesetzt. Diese Einsatzkräfte haben die Aufgabe, Personen und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten und Befahren der Sicherheitszone zu hindern. Die Sperrmaßnahmen werden von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg unterstützt und in enger Abstimmung mit der Polizei durchgeführt.

In Kooperation mit dem Moerser Ordnungsamt werden Verkehrsüberwachungskräfte dafür sorgen, dass die Halteverbote auf Moerser und Duisburger Stadtgebiet, beispielsweise auf den Umleitungsstrecken oder auch auf vorbestimmten Rettungswegen, tatsächlich autofrei sind.

Bitte keine Besucher!

Wegen der weiträumigen Absperrungen, der Verkehrssituation und da es praktisch keinen Sichtmöglichkeiten auf das Sprengobjekt gibt, bittet die Stadt Duisburg von einer Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich die Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an.

Es wird vor Ort keinerlei Verpflegungsstände (Getränke/Imbiss) und keinerlei Toiletten geben. Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch Versuche von mobilen Händlern, die am Tag der Sprengung vor Ort Waren anbieten möchten, unterbinden.

Weitere Informationsmöglichkeiten

• Homepage der Stadt Duisburg „www.duisburg.de“.
• Homepage „www.diesprengung.de“ und Mailadresse infodiesprengungde.
• Informationsblätter werden durch den städtischen Außendienst ab 6. März in der Sicherheits- und Evakuierungszone verteilt.
• Call Duisburg unter 0203/94000.
• Informationsstand des Bürger- und Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt Hochheide am 16. und am 20. März.
• Weiterer automatischer Infotext unter 0800/112 1313 (nur am 24. März ab 8 Uhr)
• Am 24. März regelmäßige Updates über die Social Media Kanäle der Stadt Duisburg

Darüber hinaus gilt wie üblich, dass bei medizinischen Notfällen oder Bränden die 112 gewählt werden soll. Bei Verkehrsunfällen, Straftaten, usw. ist die Duisburger Polizei über den Notruf 110 erreichbar.

Beschwerden

Beschwerden in Zusammenhang mit der Sprengung können an infodiesprengungde oder an die P&Z GmbH unter der Rufnummer 01800 – 5000167 gerichtet werden.

Hinweise für Medienvertreter

Vorab haben Sie die Möglichkeit, sich die Örtlichkeiten noch einmal anzuschauen. Treffpunkt für den Rundgang am 21. März um 14.00 Uhr ist der Bürgermeister-Bongartz-Platz.

Im Bereich des Parkplatzes an der Glückauf-Halle wird ein Pressebereich eingerichtet, für den Sie eine Akkreditierung benötigen. Gesonderte Parkplätze stehen im Bereich nicht zur Verfügung. Der Pressebereich ist nur fußläufig über die Franzstraße/Dr.-Kolb-Straße erreichbar.

Sowohl der Evakuierungsbereich als auch der Sicherheitsbereich dürfen ab 8 Uhr nicht mehr betreten werden. Wir bieten Ihnen jedoch im Vorfeld der Sprengung
einen geführten Rundgang an. Sollten Sie an diesem Rundgang teilnehmen wollen, bitten wir um Angabe bei der Akkreditierung.

Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Sicherheitsbereich (rot und schwarz markierte Fläche in Anlage 3) untersagt. Gemäß § 21 b) Ziffer 2 der Luftverkehrs-Ordnung dürfen Drohnen nicht über Einsatzorten von Behörden (und über Menschen¬ansammlungen) betrieben werden. Zu derartigen Einsatzgebieten ist ein seitlicher Abstand von 100 m einzuhalten. Der Drohnenverbotsbereich in Hochheide erstreckt sich somit über den gesamten, behördlichen Einsatzbereich und noch 100 Meter darüber hinaus.

Für den Bereich außerhalb des Einsatzbereichs ist der Einsatz von Drohnen grundsätzlich nach den Gesetzesbestimmungen zu handhaben.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation