The Curve kann nicht wie geplant umgesetzt werden
Das Projekt „The Curve“ am Innenhafen kann nicht wie geplant umgesetzt werden. In nichtöffentlicher Sitzung entscheidet deswegen der Rat der Stadt Duisburg am Montag, 2. Juli, über das weitere Vorgehen.
Donnerstag, 28. Juni 2018 | Stadt Duisburg - Die Gründe, die zu Problemen in der Entwicklung des spektakulären Grundstücks am Duisburger Innenhafen führten, datieren ursprünglich bereits aus dem Jahr 2007. Obwohl seinerzeit im Plangenehmigungsverfahren die Verfüllung des Hafenbeckens mittels Kies-Sand-Gemisch gutachterlich vorgegeben wurde, entschied sich die damalig verantwortliche Innenhafen Entwicklungsgesellschaft (IDE) stattdessen für das Einbringen eines Abfallmaterials aus der Steinkohlegewinnung. Die dringend erforderliche und ebenfalls vom Gutachter vorgegebene Verdichtung des wenig tragfähigen Bodens im Hafengebiet mittels sogenannter Rüttelstopfsäulen unterblieb ganz.
Als das Filetgrundstück im Jahr 2015 erneut ausgeschrieben wurde, gingen alle Beteiligten davon aus, dass der Baugrund gemäß den seinerzeit gemachten Vorgaben hergerichtet wurde. Entsprechend wurde die Ausschreibung konzipiert, im Zuge derer die Düsseldorfer Projektentwickler „Die Developer“ den Zuschlag bekamen. Um die vertraglich vereinbarte Tragfähigkeit von 300 kN pro Quadratmeter sicherzustellen, sicherte die Stadt Duisburg außerdem zu, mit Hilfe der GEBAG die entsprechenden Verdichtungsarbeiten vorzunehmen. Baugrunduntersuchungen und ein nachfolgendes Gutachten bekräftigten zudem, dass eine Tragfähigkeit von 300 kN pro Quadratmeter erreicht werden könne.
Erhebliche Zweifel hinsichtlich der generellen Tragfähigkeit des Untergrunds kamen erst Anfang November 2017 nach der Beauftragung eines Fachunternehmens, welches die entsprechenden Arbeiten durchführen sollte. Diese Erkenntnisse bestätigte sodann auch der Gutachter und revidierte seine ursprüngliche Annahme, dass eine Tragfähigkeit von 300 kN erreicht werden könne. Infolgedessen wurde gemeinsam mit „Die Developer“ versucht, die Planungen für das Gebäude anzupassen, um dieses auch auf einem weniger tragfähigen Boden errichten zu können.
Aufgrund des Mitte November 2017 auftretenden Hochwassers, das sich bis Ende März 2018 fortsetzte, konnten keine Arbeiten am Boden vorgenommen werden und dementsprechend auch keine weiteren Erkenntnisse gesammelt werden. Mit Aufnahme der Arbeiten Anfang April 2018 ergaben sich weitere massive Erschwernisse:
Die Teilverfüllung des Geländes mit sogenannten Waschbergen erschwerte eine verlässliche Kampfmittelsondierung. Die Bezirksregierung hatte im Jahr 2008 die Verfüllung des Hafenbeckens ohne weitere Auflagen als kampfmittelfrei eingestuft. Diese Einschätzung revidierte sie jedoch im Sommer des vergangenen Jahres. Im Anschluss durchgeführte Kampfmittelsondierungen mit Hilfe von ferromagnetischen Sonden lieferten aufgrund der im Verfüllungsmaterial enthaltenen Eisenerze keine verwertbaren Ergebnisse. Zusätzliche fanden sich Altlasten sowie Hafensedimente.
Als unmittelbare Folge dieser neuen Erkenntnisse wurde der Bauauftrag gestoppt. Die zeitlichen Verzögerungen, die aus den beschriebenen Problemen resultieren, machen es der Stadt Duisburg letztlich nicht mehr möglich, die gegenüber dem Investor zugesagte Fertigstellungsfrist einzuhalten.
Um einen Fortgang der Entwicklung des Grundstücks sicherzustellen, wird dem Rat nun vorgeschlagen, einer Erhöhung der bislang entstandenen Gesamtkosten um 1,85 Millionen auf 5,35 Millionen Euro zuzustimmen.
Zusätzlich sollen 500.000 € für ein alternatives Verfahren der Kampfmittelsondierung beauftragt werden.
Des Weiteren soll nach Vorliegen der Ergebnisse der Kampfmittelsondierungen die Erstellung eines technischen Konzepts für die abschließende Baureifmachung des Grundstückes nebst Kostenschätzung in Auftrag gegeben werden. Mit den weiteren Kosten soll sich der Rat in einer weiteren Sitzung befassen.
Da sich die Bodenverbesserungsmaßnahmen nicht in dem mit dem Investor vereinbarten Zeitraum realisieren lassen, wird die Verwaltung zudem beauftragt, mit diesem die Änderung der wesentlichen Vertragsinhalte zu verhandeln. Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte werden nun geprüft. Die Aufarbeitung der Sachlage mit anwaltlicher Unterstützung wird fortgeführt.
Da das Vorhaben The Curve nach wie vor den hochwertigen Abschluss einer städtebaulich wünschenswerten Entwicklung im Innenhafen darstellt, wird dem Rat vorgeschlagen, zum Abschluss seiner Befassung zu bekräftigen, dass an der Realisierung einer Bebauung des Grundstücks unter Beibehaltung der bisherigen Planung, jedoch unter Wahrung der Kosten-Nutzen-Relation, festgehalten wird.