Elektronisches Anhörungsverfahren und Einführung von GiroPay im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren
Seit Jahren wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren für Verkehrsdelikte (Verwarnungs- und Bußgelder) beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg zunehmend digitalisiert. Nun hat das Bürger- und Ordnungsamt das Verfahren um eine zusätzliche digitale Komponente erweitert.
Mittwoch, 16. Mai 2018 | Stadt Duisburg - Die Stadt Duisburg bietet seit dem 2. Mai bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verwarnungs-/Bußgeldverfahren die Möglichkeit der „Online-Anhörung“ an.
Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal unter https://owi.duisburg.de anzumelden. Hierbei besteht dann Möglichkeit, beispielsweise den tatsächlichen Fahrzeugführer bekanntzugeben oder sich zur Ordnungswidrigkeit zu äußern. Es können zudem bis zu fünf Anlagen (Fotos, Nachweise, Belege) im JPG- oder PDF-Format (jede maximal 5 MB groß und max.10 MB gesamt) als Anlage beigefügt werden. Die Antwort wird dann unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch vorhandene Fotos vom Fahrer und vom Fahrzeugkennzeichen aufgerufen werden. Im ruhenden Straßenverkehr sind keine Fotos abrufbar.
Die Zugangsdaten können nur für eine Online-Anhörung (Änderungen oder Nachträge können nur am selben Tag vorgenommen werden) genutzt werden. Grundsätzlich verlieren die Zugangsdaten nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. Bei bereits durchgeführter Anhörung oder abgelaufener Gültigkeit wird ein Zugriff verweigert. Da Informationen zu dem jeweiligen Vorgang nur mit gültigen Zugangsdaten aus der Datenbank aufgerufen werden können, besteht nicht die Möglichkeit für andere Internetnutzer die Daten oder Fotos einzusehen.
Die Online-Anhörung ist, außer in deutscher Sprache, noch in vierzehn weiteren Sprachen verfügbar. Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Es kann natürlich für die Anhörung auch weiterhin der Postweg genutzt werden.
Um die Bezahlung der Verwarnungsgelder zu vereinfachen, wurde die Möglichkeit eines elektronischen Zahlungsverfahrens eingerichtet. Betroffene können über das Online-Portal das ggf. angebotene Verwarnungsgeld über das Bezahlsystem GiroPay direkt bezahlen.
Die Stadt Duisburg hofft, dass durch diese neuen digitalen Bausteine, das Verfahren für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und beschleunigt wird.