Jägerprüfung
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Jägerprüfung.
Allgemeine Informationen
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die bewerbende Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll.
In der Jägerprüfung müssen ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachgewiesen werden. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar.
Die Jägerprüfung wird jährlich durchgeführt.
Gebühren
Art |
Gebühr |
Jägerprüfung | 300 € |
Rechtsvorschriften
- Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Durchführung der Jägerprüfung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6 - 71-10-00.20 v. 29.12.2010 (Öffnet in einem neuen Tab)
Amtlicher Fragenkatalog
Die Prüfungsfragen sind gesetzlich vorgegeben, so dass die Oberste Jagdbehörde in jedem Jahr die Prüfungsfragen aus dem Gesamtkatalog auswählt.