Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde
Für sämtliche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde müssen Termine vereinbart werden.
Diese können Sie bis zu einer Woche im Voraus online buchen.
ZULASSUNG und ABMELDUNG von Fahrzeugen
Zur Online-Terminvereinbarung
Sichern Sie sich Ihr Wunschkennzeichen
Die Reservierung von zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z.B. DU-A1 oder DU-BB9 oder DU-C25) werden allerdings online nicht registriert. Die Reservierung dieser Kennzeichenkombination kann ausschließlich im Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie Ihre bereits geprägten Kennzeichenschilder mit.
Ist der Fahrzeugbrief (ZB II) meines finanzierten Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde?
Über die Online-Auskunft Fahrzeugbriefe können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu Ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt. Das Dokument wurde bei der entsprechenden Stelle (z. B. bei der Leasing- oder Finanzierungsbank bzw. bei dem Händler) angefordert.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits vorliegt, können Sie einen Termin bei der Behörde vereinbaren.
Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin bei der Zulassungsbehörde
| Montags bis donnerstags: | 7:30 - 13:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Freitags: | 7:30 - 13:00 Uhr |
Hinweis: Seit dem 03.08.2026 sind im Straßenverkehrsamt Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich.
Bitte führen Sie zu Ihrem Termin eine geeignete Möglichkeit zur Kartenzahlung mit.
Ach übrigens: Die Online-Terminvergabe gibt es auch für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde und den Bürgerservicestationen.