Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO

Hier: Zum digitalen Unterhaltsvorschussantrag („Unterhaltsvorschuss Online“ [UVO])

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches (SGB).

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG ist die Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Burgplatz 19, 47051 Duisburg, E-Mail: oberbürgermeisterstadt-duisburgde

Datenschutzbeauftragte/r

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der Anschrift: Stadt Duisburg, Stabsstelle Datenschutz, Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: Datenschutzstadt-duisburgde

Verarbeitungszwecke

Die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.

Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss

  1. Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug
  2. Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
  3. Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung) 

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg stützt sich auf  Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14  SGB I, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. SGB X, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle.

Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen

Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg an folgende Dritte übermittelt werden: 

Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.

Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 4 Jahren bis 10 Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Die Frist beginnt mit dem 1.1. des Folgejahres. Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Beim Online-Dienst selbst werden Ihre Eingaben nach Einreichen Ihres Antrags gelöscht.  

Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg verarbeitet: 

  1. Stammdaten inkl. Kontaktdaten
    Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
     
  2. Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff
    Das sind: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Weiterhin gewährt Ihnen Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen.

Datenerhebung bei anderen Stellen

Die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. SGB X, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben.

Dies können sein: Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

Beschwerde

Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.