Du kannst gut mit Menschen und möchtest dich engagieren? Dann komm in unser Team und unterstütze Duisburger Eltern und Kinder in allen Lebenslagen. Wir bieten dir eine wichtige, vielfältige und eigenverantwortliche Arbeit in Voll- oder Teilzeit – flexibel, unbefristet, zukunftssicher und honorieren deinen Einsatz mit einer außertariflichen Fachkräftezulage von 250,00 € Brutto / Monat (für Teilzeitbeschäftigte*r anteilig). Bewirb dich jetzt beim Jugendamt Duisburg!

Das erwartet dich

  • Beratung, Information und Betreuung von Familien und Einzelpersonen bei persönlichen, erzieherischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Problemen
  • Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige einleiten, begleiten und durchführen
  • Krisenhilfe in akuten Fällen der Jugend- und Familienhilfe leisten (insbesondere mit Blick auf die Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII)
  • Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Berichterstattung sowie Begleitung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen
  • im Rahmen der Sozialraumorientierung mit Verbänden, Einrichtungen und Initiativen zusammenarbeiten, Hilfen koordinieren, Hilfepotenziale vernetzen und bei der konzeptionellen Weiterentwicklung mitwirken

Deine Vorteile bei der Stadt Duisburg

  • krisensicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • eigenverantwortliches, kreatives und gestalterisches Arbeiten
  • eine strukturierte und geschützte Einarbeitungsphase, die durch eine*n Mentor*in begleitet wird 
  • einen engen Austausch im Team, mit der Leitung und anderen Spezialdiensten, um wichtige Entscheidungen fachlich fundiert fällen zu können
  • eine wirkungsvolle Supervisionsbegleitung
  • familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • flexibles und mobiles Arbeiten 
  • qualifizierte Personalentwicklung
  • tarifliche Sonderzahlungen – jetzt und im Alter
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Firmenticket und Metropolrad-Ruhr
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten

Das erwarten wir

  • eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss) vorzugsweise der Fachrichtung Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik Kindheitspädagogik, Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder Erziehungswissenschaften/Pädagogik. Bewerber*innen mit einem abgeschlossenen Studium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik müssen Erfahrungen in der Jugendhilfe nachweisen
  • Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbstständiger methodischer Sozialarbeit
  • Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Gesprächsführung und Beratung sowie gute Kommunikationsfähigkeit
  • Engagement, Flexibilität und sowohl physische und psychische Belastbarkeit
  • Motivation, Teamfähigkeit und eine positive Grundhaltung sowie Kritik- und Kompromissbereitschaft
  • Kenntnisse in den sozialen und rechtlichen Bestimmungen oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • der Einsatz eines privaten PKWs ist wünschenswert

Das machen wir beim ASD

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiterwissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche in Duisburg an den Allgemeiner Sozialer Dienst wenden. Wir beraten professionell bei Erziehungsproblemen, sowie familienrechtlichen Konflikten, vermitteln zwischen Eltern und Kindern und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten sind wichtige Leitlinien unserer Arbeit.

Unsere Arbeit zielt darauf ab, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zusammen sein können. Deshalb wird jeder Einzelfall individuell betrachtet, um geeignete Hilfe zu vermitteln. Hier können z.B. eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen in Frage kommen. Manchmal ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich. Dann suchen wir unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermitteln es in eine dem Bedarf entsprechende Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Bei Trennung oder Scheidung bieten wir auch Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, sowie in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge. Darüber hinaus beteiligen wir uns auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und - je nach Alter - gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.


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Unsere Werbekampagne: So bunt und vielfältig wie dein zukünftiger Arbeitsalltag!