Grillen in Duisburg
Grillen macht Spaß – gemeinsam genießen, draußen sein, abschalten. Denkt dabei bitte an die Nachbarschaft, sorgt für wenig Rauch und Lärm, hinterlasst den Ort so sauber, wie ihr ihn vorgefunden habt und achtet auf rücksichtsvolles Miteinander. So bleibt’s für alle entspannt.
Checkt den Graslandfeuerindex:
Wir weisen darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg das Grillen sowie das Rauchen von kohlebefeuerten Shisha- / Wasserpfeifen bei einem Graslandfeuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen generell, also auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen, untersagt ist. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen und Rauchen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt.
Hitze, Trockenheit und die hohen Temperaturen sorgen zudem für steigende Waldbrandgefahr in Duisburg.
Die Stadt Duisburg weist deshalb ausdrücklich auf das Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Graslandfeuerindex
Waldbrandgefahr
Wo darf ich grillen?
In städtischen Parks und auf städtischen Grünflächen nur an ausgewiesenen Stellen!
Das Grillen auf Straßen und Gehwegen ist übrigens nicht erlaubt, ebenso wenig das Grillen an den Rhein- und Ruhrufern!
Grillen und Feuer machen ist auf allen Waldflächen, zu denen auch zum größten Teil die 6-Seen-Platte gehört, verboten, wegen der sehr großen Gefahr von Waldbränden. Ausnahme, der eigens dafür ausgewiesene Grillplatz!
Ohne Anmeldung
- Uettelsheimer See
- Toeppersee
- Biegerpark
- Lohheider See
- Stadtpark Meiderich
- Grüngürtel Bruckhausen
Mit Anmeldung
- 6-Seen-Platte, Grillplatz am Schmetterling
- Stadtwald, Grillplatz Worringer Reitweg
- Uettelsheimer See, Grillplatz
Übersichtskarte über freie und gebührenpflichtige Grillplätze
Wie verhalte ich mich richtig?
- Nur handelsübliche Standgrills und Shisha-/Wasserpfeifen nutzen
- Darauf achten, dass ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe gewährleistet ist
- Kein Grillen und Feuer machen auf allen Waldflächen - große Waldbrandgefahr!
- Keine Flüssigbrennstoffe oder Brandbeschleuniger nutzen - verboten!
- Genug Abstand zu anderen halten
- Abstand zu Wohngegenden halten (min. 100 Meter)
- Abstand zu Bäumen, Baumkronen und Sträuchern halten (mindestens 2m)
- Die Grünflächen nicht beschädigen
- Grill und Shisha stets beaufsichtigen
- Erst Grillplatz verlassen, wenn die Grillglut vollständig gelöscht ist
- Müll richtig in dafür vorgesehen Behälter entsorgen. Bei Überfüllung dieser über den Hausmüll entsorgen. Keinen Müll am Grillplatz hinterlassen!
Wieso kann ich nicht grillen, wo ich möchte?
Dies dient dem Schutz anderer Erholungssuchender vor Qualm- und Geruchsbelästigungen. Ebenso sollen so Müllkippen, auf und Beschädigungen von öffentlichen Grünflächen verhindert werden.
Bei andauernder Hitze und Trockenheit wird ein Grillverbot ausgesprochen.
Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich außerhalb erlaubter Flächen grille?
Solche Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Verwarngeld in Höhe von 50€ geahndet werden. Auch ein Bußgeld ist möglich. Das ist eine Einzelentscheidung. Hier wird die Höhe des Betrages je nach Schwere des Verstoßes festgelegt und kann bis zu 1.000€/ bzw. 5.000€ (verbotenes Grillen in Grünanlagen/ verbotenes Grillen im Wald) betragen! Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 € festgelegt!
Download & Links
Grillen in Duisburg - Verhaltensregeln in verschiedenen Sprachen
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- Landesforstgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waldbrandgefahrenindex und Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes (Öffnet in einem neuen Tab)

