Betreuungsbehörde der Stadt Duisburg

Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter - die Situation, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können, kann jederzeit eintreten. Wer trifft dann die Entscheidungen und regelt (rechtliche) Angelegenheiten? Familienangehörige übernehmen für die Betroffenen nicht automatisch die rechtliche Vertretung.

++ Das Betreuungsrecht in Leichter Sprache finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)! ++
++ Die Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)! ++

In solchen Situationen greift die Möglichkeit der rechtlichen Betreuung, solange keine Vorsorgevollmacht existiert. Sie umfasst folgende Aufgabenkreise:

Die Betreuungsbehörde der Stadt Duisburg

informiert Sie auf dieser Seite über verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Vertretung (rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten) und über Anforderungen an Betreuer*innen.

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