Bodenschutzgebiet Duisburg
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Update 01. Juli 2023: Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Regelungen des Bodenschutzgebietes sind zum 01. November 2022 für die betroffenen Bereiche südlich der Ruhr und östlich des Rheins in Kraft getreten.
Für die Erweiterung des Geltungsbereiches um betroffene Gebiete westlich des Rheins wurden Anfang 2023 sowohl den betroffenen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich zu der geplanten 1. Änderung zu äußern.
Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt am 12. Juni 2023 die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen.
Die geänderte Bodenschutzgebietsverordnung wurde im Amtsblatt am 30. Juni veröffentlicht.
Seit dem 01. Juli gelten die Regelungen des Bodenschutzgebietes nun auch für die betroffenen Bereiche westlich des Rheins.
In der Geschichte Duisburgs nimmt die Schwerindustrie eine große Rolle ein. Kohle und Stahl prägten die Stadt über Jahrzehnte hinweg - und noch heute ist Duisburg der größte Stahlstandort in Europa. Das Erbe dieser Zeit ist nicht nur in Form von beeindruckenden Bauwerken, wie etwa solche im Landschaftspark Duisburg-Nord, erkennbar. Überreste dieser Vergangenheit finden sich leider auch im Boden unserer Stadt. Und zwar in Form von Schadstoffen wie etwa Blei und Cadmium. Sie entstammen industriellen Prozessen und haben sich vor allem in Form von Staub verteilt und über Jahre im Boden angereichert. Indem Teile von Duisburg als Bodenschutzgebiet ausgewiesen werden, entstehen rechtlich verbindliche Regeln, die den Umgang mit den belasteten Böden festlegen und so den Schutz der Gesundheit der Menschen sicherstellen.
Bodenbelastung
Die Stadt Duisburg hat bereits vor vielen Jahren als eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Bodenbelastungskarte erstellt, um die Belastungen in der Stadt systematisch zu erfassen und notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass keine extreme Gesundheitsgefahr besteht. Dennoch ist Vorsicht geboten. Da von solchen Bodenbelastungen jedoch in erster Linie Kleinkinder, die beim Spielen belasteten Boden verschlucken könnten, und Gartenbesitzer, die selbst angebautes Gemüse verzehren, betroffen sind, hat die Stadt Duisburg bereits im Jahr 2002 Empfehlungen zum Anbau von Nutzpflanzen und Hinweise für das Verhalten spielender Kinder herausgegeben. Besonders belastete Flächen wurden zudem aufwändig saniert. Dazu zählten etwa Kinderspielplätze und Kleingartenanlagen.
Anbau von Obst und Gemüse
Um auch die gefahrenfreie Nutzung von Hausgärten in Duisburg sicherzustellen, hat die Stadt Duisburg die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit genutzt, eine Bodenschutzgebietsverordnung festzulegen. Hierin werden im Wesentlichen Vorgaben zum Anbau von Obst und Gemüse in den Hausgärten gemacht. Wichtig ist, dass weder der Anbau noch der Verzehr von Obst und Gemüse aus eigenem Anbau gefährlich sind, wenn die in dieser Verordnung beschriebenen Flächenbeschränkungen eingehalten werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat am 19.09.2022 die Festsetzung der Verordnung beschlossen. Seit dem 01.11.2022 ist die Bodenschutzgebietsverordnung in Kraft.
Befristete Verordnung
Die Belastung der Böden wird von der Stadt Duisburg auch in Zukunft regelmäßig überprüft. Daher wurde die Verordnung auf eine Geltungsdauer von 15 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist werden wir die Situation erneut bewerten, um dann entscheiden zu können, ob eine Verlängerung notwendig ist. So wollen wir sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher und sorgenfrei Obst und Gemüse aus eigenem Anbau verzehren können.
Bodenschutzgebiet Duisburg - Geltungsbereich Süd und West
Das Bodenschutzgebiet wurde zunächst mit dem Geltungsbereich „Süd“ festgesetzt, der Bereiche südlich der Ruhr und östlich des Rheins umfasst. Seit dem 01. Juli 2023 gilt sie auch für die betroffenen Bereiche westlich des Rheins.
Wo genau das Bodenschutzgebiet gültig ist, können Sie auf diesen Karten einsehen:
Das Bodenschutzgebiet befindet sich im Stadtgebiet südlich der Ruhr. Es ist in zwei Teilgebiete unterteilt, wobei die Bodenbelastungen in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim (Teilgebiet 1) deutlich höher sind als in den anderen betroffenen Teilen der Bezirke Mitte, Süd und Rheinhausen (Teilgebiet 2).
Im Teilgebiet 1 wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch den AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – durchgeführt. In der Rechtsverordnung zum Bodenschutzgebiet sind allgemeine Ausführungen zur Sanierung der Hausgärten enthalten. Für nicht sanierte Grundstücke im Teilgebiet 1 ist der Anbau von Nahrungspflanzen generell nicht erlaubt.
In Teilgebiet 2 sind keine aufwändigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, eine Beschränkung des Nahrungspflanzenanbaus auf 10 Quadratmeter je Garten ist hier als Maßnahme ausreichend. Baum- und Strauchobst sind hiervon nicht betroffen und können weiter uneingeschränkt angebaut werden.
Viele Hintergrundinformationen zum Bodenschutzgebiet finden Sie in der ausführlichen Informationsbroschüre Bodenschutzgebiet Duisburg sowie in kompakterer Form in unserem Faltblatt.
Zudem hat der Bundesverband Boden e.V. in der Zeitschrift Bodenschutz einen ausführlichen Fachbeitrag unter dem Titel "Das Bodenschutzgebiet Duisburg - Ein Gesamtwerk in drei Akten" veröffentlicht.
Hier finden Sie den aktuellen Verordnungstext zum Bodenschutzgebiet Duisburg.