Wichtige Änderung ab dem 01. Mai 2025 „Digitale Passbilder verpflichtend“

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Passbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form eingereicht werden.
Diese bundesweite Neuregelung ist Teil der Digitalisierung und soll Sicherheit und Qualität im Pass- und Ausweiswesen erhöhen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Das digitale Lichtbild für Ihren Ausweis und Reisepass können Sie direkt vor Ort in der Bürger-Service-Station erstellen. 

  • Die Gebühr für ein digitales Foto in den Bürger-Service-Stationen wird 6 Euro betragen – bei mehreren Dokumenten pro Person wird nur eine einmalige Gebühr erhoben. Hinweis: Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert. Hinweis: Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.

  • Digitale Bilder können auch bei zertifizierten Fotostudios und Fotograf*innen und auch bei einigen Drogerieketten erstellt werden. 

    Dort erhalten Sie einen Data-Matrix-Code (QR-Code) den Sie bei der Beantragung vorlegen. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios und Dienstleister kann über folgende Internetseite abgerufen werden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ (Öffnet in einem neuen Tab). Nach Eingabe der Postleitzahl werden alle Fotografen angezeigt, die an dem Verfahren bereits teilnehmen.

  • Hinweis: Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.
  • Die an den Fototerminals erstellten digitalen Bilder und Fingerabdrücke werden auf dem Chip gespeichert und sind nur von staatlichen Stellen und durch Verwendung spezieller Geräte möglich.

  • Für Führerscheine und Fahrerkarten bleibt alles wie bisher. Für diese Dokumente bleiben weiterhin zukünftig auch Papierfotos zulässig