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Dienstleistungen der Ausländerbehörde Duisburg

International Talent Center (ITC)

Online-Anträge

Die Ausländerbehörde Duisburg arbeitet nahezu ausschließlich digital. Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge benötigen wir Ihren Online-Antrag. Informationen zu den Anträgen und den benötigten Unterlagen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Stellen Sie vor einem Termin und rechtzeitig bei uns einen vollständigen Onlineantrag (Öffnet in einem neuen Tab). Dies erleichtert uns die Arbeit und beschleunigt das Verfahren.

Bei Fragen können Sie sich unter der Rufnummer  0203 283-984214 an das Call Center der Ausländerbehörde wenden. (Mo-Do 08:00 - 14:00; Fr 08:00 - 13:00)

Online-Termine

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise vor Buchung eines Termins vollständig durch

  1. Für die Verlängerung einer Fiktionsbescheinigung ist kein Termin nötig.
    Sie können jeden Dienstag, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr beim Service-Center der Ausländerbehörde Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, Eingang Ecke Wallstraße) vorsprechen und Ihre Fiktionsbescheinigung abgeben. Die neue Fiktionsbescheinigung kann in der Regel am darauffolgenden Freitag abgeholt werden.

  2. Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie keinen Termin buchen.
    Ihnen wird automatisch ein Termin zugeschickt. Falls Sie ein Schreiben erhalten, das Sie zur Einreichung eines Online-Antrages auffordert, halten Sie sich an die gesetzte Frist. Alle Termine werden durch einen Roboter vergeben, der ohne aktuellen Antrag nicht arbeiten kann.

  3. Die Wohnsitzanmeldung wird auch bei ausländischen Staatsangehörigen vom Bürgerservice bearbeitet.
    Nur bei Personen mit Duldung oder einer Abmeldung von Amts wegen erfolgt die (Wieder-)Anmeldung durch die Ausländerbehörde. Kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihre zuständige Außenstelle
    Außenstelle Nord,
    Außenstelle West,
    Außenstelle Mitte/Süd

  4. Buchen Sie nur einen Termin passend zu Ihrem Anliegen.
    Personen, die ohne passenden Termin erscheinen, werden ausnahmslos nicht bedient. Sie nehmen in diesem Fall einer anderen Person eine Terminmöglichkeit. In den kommenden Monaten bieten wir ausreichend Termine für alle Kunden an.

  5. Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte.
    Sollten Sie eine Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte abgeben wollen und die Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllen, wird auch bei negativer Entscheidung über den Antrag die Gebühr in Höhe von 29,00 EUR fällig. Einen Rechner, mit dem Sie das notwendige Einkommen ermitteln können, finden Sie unten. Das Einkommen ist nachzuweisen.

  6. Ausbau des Terminangebotes
    Das Angebot auf unserer Terminseite wird in den kommenden Wochen und Monaten weiter ausgebaut. Die Terminseite finden Sie unter https://termine.duisburg.de.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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