Logo der Stadt Duisburg mit dem zusätzlichen Text: bKV Das PLUS an Gesundheit

Mitarbeitendenbefragung zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!  

Deshalb beabsichtigt die Stadt Duisburg, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) einzuführen.  

Ergebnis der Mitarbeitendenbefragung zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Teilnahme an der Mitarbeitendenbefragung zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung bedanken.

Ihr Feedback war eindeutig: 70,8 % von Ihnen sprachen sich für die Einführung einer bKV aus, während 29,2 % dagegen waren. Mit einer Beteiligungsquote von 31,4 % haben Sie uns wertvolles Feedback gegeben.

Auf dieser Grundlage werden wir nun, wie angekündigt, die nächsten Schritte einleiten. Zunächst werden wir eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abschließen. Zudem steht eine europaweite Ausschreibung bevor.

Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Fragen können Sie uns gerne unter bkvstadt-duisburgde kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Ihr/Euer Team vom Amt für Personal und Organisationsmanagement

Logo Duisburg ist echt mehr

Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung

Eine bKV ergänzt zu Vorzugskonditionen die gesetzliche Krankenversicherung durch zusätzliche Leistungen, wie Zuschüsse zum Zahnersatz, Sehhilfen, Auslandsreiseversicherung und ermöglicht Ihnen eine langfristig wertvolle Gesundheitsvorsorge – ohne vorherige Gesundheitsprüfung! 

Durch eine bKV profitieren Sie als Mitarbeitende der Stadtverwaltung Duisburg von einer verbesserten Absicherung und einem vielfältigen Leistungsumfang bei Krankheit und Prävention. 

Es ist geplant, zur Finanzierung der bKV Mittel aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget der leistungsorientierten Bezahlung (LoB), gem. §18 a TVöD zu verwenden. Es soll ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen werden, der alle tariflich Beschäftigten, die entweder dauerhaft oder befristet für mindestens 12 Monate bei der Stadt Duisburg beschäftigt sind, umfasst. Das bedeutet: Es erfolgt kein individueller Abschluss einer Versicherung.  

Um der heterogenen Beschäftigtenstruktur gerecht zu werden, wird ein für alle geltender, möglichst geringer Grundtarif mit individueller Höher- und Mitversicherungsmöglichkeit ohne Gesundheitsprüfung oder Leistungsausschlüsse angestrebt.

Über die bKV werden alle tariflich Beschäftigten versichert, die entweder dauerhaft oder befristet für mindestens 12 Monate bei der Stadt Duisburg beschäftigt sind. Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen: 

  • Bessere Absicherung, sofortige Leistungen: Genießen Sie eine erweiterte Gesundheitsversorgung zu Vorzugskonditionen und verringern Sie hohe Zusatzkosten.
  • Keine Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen mitversichert: Alle Mitarbeitenden werden ungeachtet der eigenen Vorerkrankungen zu den gleichen günstigen Konditionen versichert.
  • Digitale Gesundheitsservices: (Hausarzt, Ärzte-Empfehlung)
  • Fortführungsrecht: Bei Ausscheiden, Eintritt in Rente/Ruhestand
  • Mitversicherung von Familienangehörigen: Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt können gegen einen, ebenfalls günstigen, eigenen Beitrag mitversichert werden.
  • Individuelle Höherversicherung: ebenfalls zu Vorzugskonditionen.

Berechnungsbeispiel

Die folgenden Berechnungsbeispiele sollen Ihnen einen Orientierungsrahmen für die geschätzten Auswirkungen auf Ihre Brutto- und Nettoauszahlungen der LoB geben.

Bitte beachten Sie, dass erwartete Änderungen der Berechnungsgrundlage (z.B. Höhe des Gesamtbudgets der LoB, Anzahl der Teilnehmenden und Zielerreichungsquote) Auswirkungen auf die konkreten Beträge haben werden.

Die genannten Zahlen basieren auf den Grundlagen der LoB 2023 und den derzeit auf dem Markt befindlichen Angeboten von potenziellen Versicherungsangeboten.

LoB-Prämie 2024 ohne bKV
(geschätzt)
LoB-Prämie bei Investition des Teilbudgets i. H. von 14% in eine bKV Individueller Anteil (bei gleicher Zielerreichungsquote wie im Vorjahr) Geschätzte Nettoinvestition  bei ca. 50% Abgabenquote*
S 4, Vollzeit 877,29 € 754,47 € 122,82 € 61,41 €
EG 8, Teilzeit 50% 438,64 € 377,23 € 61,41 € 30,70 €
S 8b, Teilzeit 77% 674,81 € 580,34 € 94,47 € 47,24 €
EG 9a, Teilzeit 50 % 525,55 € 451,97 € 73,58 € 36,79 €
EG 9b, Vollzeit 1051,09 € 903,94 € 147,15 € 73,58 €
EG 11, Teilzeit 64 % 673,75 € 579,43 € 94,33 € 47,16 €
EG 14, Vollzeit 1541,08 € 1325,33 € 215,75 € 107,88 €

  *Abhängig von individuellen Merkmalen, z. B. der Steuerklasse oder Zahl der Kinder

FAQ - Häufige Fragen

1. Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet zusätzliche Leistungen, die in der Regel über die gesetzlichen Standards hinausgehen.

2. Wer kann von einer bKV profitieren?

Die Stadt Duisburg beabsichtigt die Einführung einer bKV zugunsten aller tariflich Beschäftigten, die entweder dauerhaft oder befristet für mindestens 12 Monate bei der Stadt Duisburg beschäftigt sind. Auch Familienangehörige können individuell und zu Vorzugskonditionen mitversichert werden.
Auszubildende werden nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis versichert.

3. Was habe ich von einer bKV?

Sie genießen erweiterte Leistungen und günstigere Beiträge im Vergleich zu individuellen Lösungen. Die genauen Leistungen hängen von der gewählten Versicherung und dem Versicherungstarif ab. Leistungen können sein: Zahnbehandlungen (Zuschüsse für Zahnersatz, Implantate), Zuschüsse zu Sehhilfen, Auslandsreiseversicherung und vieles mehr. Generell gilt: Je höher der Beitrag, desto umfangreicher die versicherten Leistungen.

4. Was kostet das?

Es ist geplant, die Finanzierung aus dem Budget der leistungsorientierten Bezahlung (LoB), gem. §18a TVöD zu gewährleisten. Es sollen ca. 14 % des Gesamtvolumens der LoB investiert werden.

5. Kann ich den Tarif auch individuell aussuchen?

Es wird für alle tariflich Beschäftigten ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, individuell und eigenfinanziert eine Höherversicherung abzuschließen.

6. Kann ich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (Wechsel des Arbeitgebers oder Renteneintritt) weiter in der bKV versichert sein?

In der Regel haben Sie die Möglichkeit, nach Ausscheiden aus dem Dienst den Vertrag fortzuführen, indem Sie die Beiträge selbst übernehmen.

7. Was ist der Unterschied zwischen einer bKV und einer privaten Zusatzversicherung?

Eine private Zusatzversicherung schließen Sie als Einzelperson ab. Sie ist i.d.R. abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Eintrittsalter und Vorerkrankungen. Eine bKV wird vom Arbeitgeber abgeschlossen. Die Tarife sind, durch den Abschluss eines Gruppentarifs, in der Regel günstiger als auf dem freien Markt.

8. Ich habe bereits eine private Krankenversicherung. Wie gehe ich damit um?

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, für die gleiche medizinische Leistung gleichzeitig bei zwei privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Dies wird als „Doppelfinanzierung“ oder „Kumulation“ bezeichnet, was in der Regel nicht erlaubt ist.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die zweite Versicherung als „Zusatztarif“ zu nutzen, falls dieser beispielsweise zusätzliche Leistungen abdeckt, welche die erste Versicherung nicht übernimmt. In solchen Fällen ist eine Kombination der Versicherungen oft erlaubt.

Wir empfehlen Ihnen, ggf. mit beiden Versicherungen zu klären, wie diese Konstellation gehandhabt wird.

Außerdem haben Sie nach Abschluss einer bKV die Möglichkeit, die Modalitäten Ihrer bestehenden Versicherung zu vergleichen und zu überprüfen, ob Ihre bisherige private Krankenversicherung weiterhin notwendig ist.

9. Welche konkreten Leistungen sind in der bKV enthalten?

Die konkreten Inhalte und die Höhe der Leistungen einer bKV können noch nicht definitiv beschrieben werden. Dies ist erst möglich, nachdem ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

Nach einem positiven Votum der Mitarbeitendenbefragung wird eine einvernehmliche Dienstvereinbarung angestrebt, um eine europaweite Ausschreibung starten zu können.

Im Anschluss wird das bestmögliche Angebot einer Versicherung ausgewählt, das z.B. die Möglichkeit der Versicherung ohne Gesundheitsprüfung und Mitversicherung von Angehörigen enthalten soll.

Die dann vereinbarten Versicherungsmodalitäten werden wir zu gegebener Zeit kommunizieren.

10. Wie geht es weiter?

Mit dem positiven Votum der Mitarbeitendenbefragung ist der Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung zur Verwendung eines Teils des Budgets der leistungsorientierten Bezahlung vorgesehen.
Vor Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages erfolgt eine europaweite Ausschreibung.

Kontakt

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