Vogelschutzzeit
Die Untere Naturschutzbehörde bittet um Rücksicht in der Vogelbrutzeit
Die meisten Vögel brüten von März bis August
Die Vogelbrutzeit beginnt im März und endet bei den meisten Vogelarten im August, einige brüten jedoch noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Halter und Besitzer von Hunden und Katzen sind daher in den nächsten Monaten aufgerufen, im Hinblick auf den Freilauf bzw. den Freigang der Haustiere verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf unsere Wildtiere zu nehmen.
Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere
Im eigenen Garten
Im Einzelnen bedeutet das: Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollten Halter von Katzen vor allem im heimischen Garten darauf achten, dass Jungvögel nicht zum Opfer ihrer Haustiere werden.
Daher sollte man Katzen zur Vogelschutzzeit zumindest in der Nacht nicht frei laufen lassen!
In Feld und Wald
Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie der Kiebitz oder die Feldlerche können in der Brutzeit durch freilaufende Hunde stark beeinträchtigt werden. Die Tiere jagen möglicherweise Jungvögel, die noch nicht oder kaum flugfähig und zudem unerfahren sind oder unterbinden die Versorgung der Jungvögel durch die Eltern.
Vogelschutzgebiete
Im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, gilt seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. Damit soll auch verhindert werden, dass Hunde auf landwirtschaftliche Flächen gelangen und dort durch ihre Hinterlassenschaften Futter- und Nahrungsmittel für Tiere und Menschen verunreinigen.
Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde sagt:
„Wenn Hundekot nicht entfernt wird, gelangen Nährstoffe in den Boden, die der Natur schaden können. Besonders empfindlich sind Flächen wie die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord. Deshalb zum Schutz der Natur: Hunde an die Leine und den Kot entsorgen!“
Rhein- und Ruhrwiesen
Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren schreckhaft auf freilaufende Hunde und können sich im schlimmsten Fall verletzen. Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort das entsprechende Hausrecht ausüben dürfen.
Hundefreilauf erlaubt
In Duisburg gibt es jedoch auch eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Halter auf den Wegen unangeleint bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, sofern es sich nicht um Park-, Garten- oder Grünanlagen handelt und keine privaten Regelungen etwas anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in öffentlichen Grünbereichen wie Parks und Gärten Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.
Hundefreilaufflächen
Verstöße
Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden.