BundID löst Servicekonto.NRW ab
Montag 23.05.2024 | Pressemitteilung der Stadt Duisburg
Seit dem Livegang des Serviceportals der Stadt Duisburg im Jahr 2020 konnten sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Servicekonto.NRW anmelden. Seit dem 23.05.2024 ist die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, die Authentifizierungsmethode zur Anmeldung im Serviceportal.
Das Servicekonto.NRW wurde über die letzten Jahre durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Somit konnten die Nutzenden mit einem Konto Leistungen bei den Landesbehörden und den verschiedenen NRW-Kommunen in Anspruch nehmen. Diese Idee wird nun nicht mehr nur landesweit, sondern bundesweit mit der BundID umgesetzt. Mit der Einführung der BundID leistet Duisburg einen Beitrag zur Vereinfachung der Zugänglichkeit von digitalen Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen und Bürger müssen nur noch ein digitales Nutzerkonto für die Verwaltungsleistungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene einrichten.
Für die Dienste im Serviceportal, die eine Authentifizierung benötigen, ist somit ab jetzt ein BundID-Konto erforderlich. Dieses können die Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des Bundes (Öffnet in einem neuen Tab) mit wenigen Schritten einrichten. Es wird empfohlen die Einrichtung des BundID-Kontos mit dem gleichen Namen und der gleichen E-Mailadresse, die auch beim Servicekonto.NRW genutzt wurde, vorzunehmen. In dem Fall sind nach einem Login im Serviceportal die bisher gestellten Anträge und Nachrichten weiterhin unter dem Punkt „meine offenen Aufträge“ abrufbar.
Das Anlegen der BundID erfolgt mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus. Die Authentifizierungsniveaus reichen dabei von niedrig (Benutzername und Passwort) über signifikant (Elsterzertifikat) bis hoch (Nutzung des elektronischen Personalausweises). Für ein einmal angelegtes Konto kann das Authentifizierungsniveau auch später noch verändert oder auf die für eine Leistung geforderte Stufe erhöht werden.