Gleichstellungsauschuss

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 02.11.2020 die Bildung eines Gleichstellungsauschusses beschlossen.

Ein Rat der Stadt kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten lassen, aber auch Entscheidungen unmittelbar auf Ausschüsse übertragen, sofern er für die Entscheidung nicht selbst ausschließlich zuständig ist (§ 41 Abs. 2 S. 1 GO NRW).

Daher hat der Rat der Stadt Duisburg in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2020 (DS 20-0730) Ausschüsse gebildet und die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder für jeden Ausschuss festgelegt.

Mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Junges Duisburg und FDP-Fraktion (DS 20-0730/1) wurde der Gleichstellungsausschuss mit einer Besetzung von 11 Mitgliedern mehrheitlich beschlossen.

Die Bestellung der (stellvertretenden) Mitglieder (DS 20-1161) sowie die Wahl des (stellvertretenden) Ausschussvorsitzes (DS 20-1066) des Gleichstellungsausschusses erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg vom 16.11.2020. 

Die Besetzung der (stellvertretenden) Mitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Danach kann die Zusammensetzung von Ausschüssen – nach vorheriger Einigung der Fraktionen – durch einstimmigen Beschluss erfolgen, andernfalls wird eine Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer vorgenommen.


Berechnung der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer:

Formel:    Stimmen je Wahlvorschlag  x  Zahl der Gesamtsitze  ÷  Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen

Wahl-vorschlag Stimmen Proportional-zahl Sitze nach ganzen Zahlen Zahlen-bruchteile Rangfolge Sitze nach Bruchteilen Sitze gesamt
SPD 32 3,5918 3 0,5918 3 1 4
CDU 22 2,4694 2 0,4694 4 2
GRÜNE 19 2,1327 2 0,1327 5 2
AfD 10 1,1224 1 0,1224 6 1
DIE LINKE. 7 0,7857 0,7857 2 1 1
JuDu 8 0,8980 0,8980 1 1 1
Summe 98 8 3 11

Nach vorgenommener Verhältniswahl gehören dem Gleichstellungsausschuss folgende Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter als stimmberechtigt an.

Vorsitzende, Mitglieder und deren Stellvertreterinnen


Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.

Die Verteilung erfolgt entweder auf der Grundlage einer Einigung der Fraktionen oder, wenn diese nicht zustande kommt, nach dem sogenannten „Zugriffsverfahren“. Dieses ermöglicht den Fraktionen den Zugriff auf die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge, die sich bei der Anwendung des d'Hondt’schen Höchstzahlverfahrens ergibt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Der (stellvertretende) Ausschussvorsitz wird nach § 58 Abs. 5 GO NRW von den Fraktionen bestimmt.

Höchstzahlen nach d'Hondt

1. Höchstzahl 32,00 SPD
2. Höchstzahl 22,00 CDU
3. Höchstzahl 19,00 Bündnis 90/Die Grünen
4. Höchstzahl 16,00 SPD
5. Höchstzahl 11,00 CDU
6. Höchstzahl 10,67 SPD
7. Höchstzahl 10,00 AfD
8. Höchstzahl 9,50 Bündnis 90/Die Grünen
9. Höchstzahl 8,00 SPD
10. Höchstzahl 7,33 CDU
11. Höchstzahl 6,40 SPD
12. Höchstzahl 6,33 Bündnis 90/Die Grünen
13. Höchstzahl 6,00 DIE LINKE.
14. Höchstzahl 5,50 CDU
15. Höchstzahl 5,33 SPD

Da in der Ratssitzung kein einheitlicher Wahlvorschlag vorlag,

das Zugriffsverfahren Anwendung fand, lag Oberbürgermeister Link eine gemeinsame Liste der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke., Junges Duisburg und FDP vor, wonach die ersten acht Zugriffe auf die gemeinsame Liste, der neunte Zugriff auf die AfD-Fraktion und die Zugriffe zehn bis 15 wieder auf die gemeinsame Liste entfielen. Oberbürgermeister Link fragte in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d’Hondt die Fraktionen nach den Ausschüssen, deren Vorsitz sie beanspruchten, ab.

Den (stellvertretenden) Vorsitz im Gleichstellungsausschuss hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zur Person sind dies: