Barrierefreiheit

Einleitungssätze

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen. 

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Der Gesetzgeber hat in der BITV die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt.
Die BITV basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Die Kreisfreie Stadt Duisburg legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Kreisfreien Stadt Duisburg und wurde zuletzt am 17.10.2023 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Kreisfreien Stadt Duisburg , nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.   

Geltendes Gesetz

Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Kreisfreie Stadt Duisburg eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Webseite und mobilen Anwendungen, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Kreisfreie Stadt Duisburg orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT.NRW.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Bei den Kartenanwendungen, Stadtplänen und Geodaten handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden. Informationen in Leichter Sprache werden noch nicht bereitgestellt. Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.
Unser Anspruch ist es, die Webseite für unterschiedliche Geräte, darunter auch mobile Geräte, barrierefrei nutzbar zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseite betrifft.

Barrieren melden und Feedback

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per E-Mail.

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an die Kreisfreie Stadt Duisburg keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat die Kreisfreie Stadt Duisburg Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen