Datenschutz Amt für Integration und Einwanderungsservice
Beschreibung
Beschreibung
Datenschutz
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Beim Amt für Integration und Einwanderungsservice sind gelten für die einzelnen Bereiche verschiedene datenschutzrechtliche Vorschriften:
Ausländerbehörde
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Aufgaben der Ordnungsbehörde „Ausländerbehörde“ zu erfüllen, wie die Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln, der Zustimmungen im Visa-Verfahren, der Ausstellung von Verpflichtungserklärungen oder der allgemeinen Gefahrenabwehr.
Folgende Daten werden erhoben: Vor-, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalpass, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder, Fingerabdrücke, optionale Daten: Telefonnummer, E-Mailadresse, aber auch besondere personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c bzw. e DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g und f DSGVO in Verbindung mit den §§48 Abs. 1, 49, 72, 73, 81, 82, 86, 86a, 88, 88a, 89, 90, 90a, 91, 91d, 91f, 91g AufenthG, §§ 7, 8 AsylG, §§ 5, 8, 11 FreizügG/EU, §§ 61a, 61b, 61c AufenthV, §§ 8, 20 AsylG, §§ 61 18e, 29, 30 AZRG
Einbürgerungsbehörde
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Aufgaben der Einbürgerungsbehörde zu erfüllen, wie die Prüfung und Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages.
Folgende Daten werden erhoben: Vor-, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalpass, Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder, Familienstand, optionale Daten: Telefonnummer, E-Mailadresse
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c bzw. e DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g und f DSGVO in Verbindung mit den §§ 48 Abs. 1, 49, 72, 82, 86 AufenthG, §§ 30, 31, 32 und 37 StAG.
Kommunales Integrationszentrum
KIM Duisburg
Die Datenerhebung im KIM Duisburg erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM) NRW sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Maßgeblich sind dabei die Datenschutzerklärung KIM sowie die Einwilligungserklärung KIM, in denen Zweck, Umfang und Rechte der betroffenen Personen geregelt sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich auf Basis einer freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Datenschutz und Datenverarbeitung in der Seiteneinsteigerberatung
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten von neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, schulpflichtigen Rückkehrerinnen und Rückkehrern sowie deren Sorgeberechtigten ist erforderlich, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Landes Nordrhein-Westfallen zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die schulische Beratung sowie die Zuweisung eines geeigneten Schulplatzes.
Im Rahmen dieser Aufgaben werden folgende personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet:
Personenbezogene Daten, Schullaufbahn-Daten sowie gesundheitsbezogene und förderpädagogische Daten der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen.
Personenbezogene Daten der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind: Art.6 Abs.1 lit.c DSGVO; Art. 6 Abs.1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs.1 DSG NRW; §§ 120 und 122 SchulG NRW und die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I).
Die einzelnen Datenschutzerklärungen der Fachbereiche können angefordert werden.
Verantwortlich
Stadt Duisburg
Amt für Integration und Einwanderungsservice
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14
47051 Duisburg
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bitte beachten Sie, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Daten über Onlineverfahren und -formulare, die unter www.duisburg.de angeboten werden, werden daher grundsätzlich verschlüsselt (HTTPS/SSL) ausgetauscht; sie sind so vor Mitlesen und Manipulation geschützt. Vertrauliche Daten sollten niemals mittels unverschlüsselter E-Mail übersendet werden.
Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.
Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.