Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörenden) Ländern.
Wenn die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit" erfüllt sind, benötigen Staatsangehörige der Schweiz keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie erhalten dann eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis.
Allgemeine Voraussetzungen
Sie sind in Duisburg mit Hauptwohnsitz angemeldet
besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und
üben eine Erwerbstätigkeit aus (selbständig oder unselbständig) oder wollen eine Erwerbstätigkeit ausüben oder sind Dienstleistungserbringerin oder Dienstleistungserbringer
oder sind mit einer oder einem solchen Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel als Elternteil, Kind oder Enkelkind)
gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz (für Staatsangehörige der Schweiz genügt der Personalausweis)
bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung oder Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung
ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
bei Familienangehörigen: eine Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburts- oder Heiratsurkunde
unter Umständen: Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts
Für die Beantragung eines Aufenthaltsrechts für Staatsangehörige der Schweiz ist ein Beratungsgespräch in der Ausländerbehörde erforderlich. In der Rezeption der zuständigen Außenstelle erhalten Sie auf telefonische Nachfrage gern einen Termin für ein Beratungsgespräch. Bringen Sie zu diesem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.
Gebühren
28,80 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres
22,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Andernfalls beträgt die Gebühr für Staatsangehörige der Schweiz 8,00 Euro.
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.