1. Personalausweis oder Pass
2. Es ist ein formeller Antrag zu stellen.
Den Vordruck erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14, 47051 Duisburg,
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9):
Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde - hier: Zimmer 411. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen „32-43-1 § 34 b GewO" anzugeben. (Sofern bereits eine GmbH, AG oder UG besteht, ist auch dafür ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.)
4. Führungszeugnis (Belegart 0):
Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgerservicestelle). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen „32-43-1 § 34 b GewO" anzugeben.
5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Sofern bereits eine GmbH, AG oder UG besteht, ist auch dafür eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
6. Auszug aus dem Handelsregister für eine bereits bestehende GmbH, AG oder UG. Zu erhalten bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht, Handelsregister.
7. Gesellschaftsvertrag der GmbH, AG oder UG, wenn diese noch in Gründung ist.
Die Punkte 3. - 5. gelten, außer für die natürliche Person, für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter der GmbH, AG oder UG bzw. für jeden Gesellschafter der GmbH oder UG in Gründung.
Die Punkte 3. - 5. gelten ebenfalls für den Leiter des Betriebes bzw. den Leiter der Zweigniederlassung