Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Beschreibung
Der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ist daher unverzüglich eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel) des Firmeninhabers)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
Abgabe einer Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde
bei Diebstahl Bescheinigung der Polizei (Diebstahlsanzeige)
bei Verlust eines „alten“ Fahrzeugscheines muss der Zulassungsbehörde auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Zahlungsarten
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten
Ab dem 03.08.2026 sind im Straßenverkehrsamt Duisburg Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich.
Bitte führen Sie zu Ihrem Termin eine geeignete Möglichkeit zur Kartenzahlung mit.