Wichtig ist, dass Ihnen der/die Erwerber/in schriftlich bestätigt, dass er/sie bei der Übergabe des Fahrzeuges die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief/ Zulassungs-bescheinigung Teil II) sowie die amtlichen Kennzeichen erhalten hat. Eine Durchschrift des Kaufvertrages mit der Empfangsbestätigung senden Sie bitte unverzüglich an die für Ihr Fahrzeug zuständige Zulassungsbehörde (siehe § 13 Absatz 4 Fahrzeugzulassungs-Verordnung). Ein Kaufvertrag ohne Empfangsbestätigung reicht nicht für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) des Fahrzeuges aus, das heißt, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge werden weiterhin von Ihnen gefordert.
Um Unannehmlichkeiten für den/die Verkäufer/in zu vermeiden, sollten Sie vor Übergabe des Fahrzeuges an den/die Erwerber/in das Fahrzeug, insbesondere bei einem Verkauf ins Ausland, unter Vorlage der Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder, außer Betrieb setzen (abmelden).