Umschreibung eines Fahrzeuges mit Duisburger Kennzeichen
Beschreibung
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes ist das Fahrzeug unverzüglich auf den/die neue/n Halter/in und dessen/deren Wohn- bzw. Firmenanschrift umzuschreiben.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), ggfs. Abmeldebescheinigung
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (II)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
SEPA-Mandat mit Bankverbindung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Zahlungsarten
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten
Ab dem 03.08.2026 sind im Straßenverkehrsamt Duisburg Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich.
Bitte führen Sie zu Ihrem Termin eine geeignete Möglichkeit zur Kartenzahlung mit.
Bemerkung
Zusätzlich sind die bisherigen Kennzeichenschilder mitzubringen, wenn
das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
das Fahrzeug stillgelegt /außer Betrieb gesetzt worden ist, das Kennzeichen reserviert war und wieder mit den bisherigen Kennzeichenschildern zugelassen werden soll
die vorhandenen Kennzeichenschilder wegen Beschädigung/Unlesbarkeit erneuert werden müssen.