Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. (§ 14 Abs. 1 GewO)
Die Gewerbeabmeldung kann persönlich bei der Gewerbemeldestelle erfolgen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen:
Terminbuchung Gewerbe (Öffnet in einem neuen Tab)
Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im vorraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht. Je nach personeller Besetzung, werden Zusatztermine freigegeben.
Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:
Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Friedrich-Wilhelm-Straße 12-14
47051 Duisburg
Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Dies ist ein sicheres Onlineangebot, welches durch starre Vorgaben, auch Fehler minimiert.
Per Mail werden keine Gewerbeanmeldungen, - abmeldungen, - ummeldungen mehr entgegengenommen. Per E-Mail wird ab sofort lediglich auf Gewerbeauskünfte, Beschwerdeeingänge und auf Eingänge, welche durch Anfragen der Gewerbemeldestelle generiert wurden, geantwortet.
Vollständige Anträge in Papierform, welche per Post an uns versendet werden, finden weiterhin Berücksichtigung.