Diebstahl eines Fahrzeuges - Außerbetriebsetzung
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Außerbetriebsetzung ist in diesem Fall nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) möglich.