Beschädigung eines Kennzeichens BeschreibungKennzeichenschilder müssen auf eine Mindestentfernung von 20 m jederzeit lesbar sein. Ist dies bei einem Kennzeichenschild nicht mehr möglich, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichenschildes beantragen.KontaktOrganisationseinheitenNameTelefonE-Mail-AdresseStraßenverkehrsamtFahrzeugzulassung0203 283-987444Bürger- und Ordnungsamt0203 94000ordnungsamtstadt-duisburgdeDetailsDokumente Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung beide Kennzeichenschilder ZahlungsartenHinweis zu Zahlungsmöglichkeiten Ab dem 03.08.2026 sind im Straßenverkehrsamt Duisburg Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich. Bitte führen Sie zu Ihrem Termin eine geeignete Möglichkeit zur Kartenzahlung mit.Links und DownloadsLinks, Downloads und FormulareInternetbasierte Fahrzeugzulassung