Berichtigung von Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bei Namensänderung (privat oder Firma)
Beschreibung
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen Sie daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente ändern lassen.
Personalausweis oder Pass (ggf. plus Aufenthaltstitel)
bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (II)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
Zahlungsarten
Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten
Ab dem 03.08.2026 sind im Straßenverkehrsamt Duisburg Zahlungen ausschließlich bargeldlos möglich.
Bitte führen Sie zu Ihrem Termin eine geeignete Möglichkeit zur Kartenzahlung mit.
Institutionen
Bitte beachten Sie, dass die Berichtigung von Fahrzeugscheinen von Firmen nur im Straßenverkehrsamt, aber nicht in den Bürgerservicestationen möglich ist. Die Berichtigung von Fahrzeugscheinen für privat zugelassene Fahrzeuge kann im Straßenverkehrsamt und in den Bürgerservicestationen durchgeführt werden.