Erlaubnis für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter und Darlehensvermittler
Für die Ausübung eines Gewerbes als Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.
Beschreibung
Die Erlaubnis ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, so muss es bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Wird das Gewerbe erneut aufgenommen, muss es lediglich unter Vorlage der bereits erteilten Erlaubnis neu angemeldet werden.
vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unter "Formulare")
Gebühren (siehe unten)
weitere Unterlagen siehe Informationsblatt unter "Links und Downloads"
Gebühren
Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Immobilienmakler/in (Vermittlung v. Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO)
100 bis 1.500 €
Bauträger/ in (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 a) GewO)
100 bis 1.500 €
Baubetreuer/ in (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 b) GewO)
100 bis 1.500 €
Wohnimmobilienverwaltung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO)
100 bis 1.500 €
Darlehensvermittlung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO)
(mit Ausnahme von Vermittlung Immobiliendarlehen gem. § 34 i GewO; Immobiliendarlehen sind bei der IHK zu beantragen.)
200 bis 5.000 €
Gebühren bei Geschäftsführerwechsel:
100 bis 3.000 €
Zahlungsarten
Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Rechtsgrundlage
§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Bemerkung
Bei der Ausübung des Gewerbes ist die Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Diese finden Sie unter "Weitere Links".
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung unter Vorlage des Erlaubnisscheins bei der Gewerbemeldestelle, Friedrich-Wilhelm-Str.12-14, 47051 Duisburg, nur mit Termin anzumelden.
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung betragen derzeit für natürliche Personen 26,00 €, für juristische Personen ab 33,00 €.