Für die Ausübung eines Gewerbes als Wohnungs- oder Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigt.
Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen.
Bei juristischen Personen (z.B., GmbH, AG) ist die Gesellschaft Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.
Die Erlaubnis ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, so muss es bei der zuständigen Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Wird das Gewerbe erneut aufgenommen, muss es bei lediglich unter Vorlage der bereits erteilten Erlaubnis neu angemeldet werden.
Für natürliche Personen (Einzelgewerbetreibende, Geschäftsführer, Betriebsleiter u.a.)
Personalausweis oder Pass
vollständig ausgefüllter Antrag (siehe unter "Formulare")
Gebühren (siehe unten)
Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9). Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab). Als Verwendungszweck angeben: „32-32-1 § 34 c GewO“. (Der Auszug wird dem Ordnungsamt anschließend automatisch zugesandt.)
Führungszeugnis(Belegart O). Zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt / Bürgerservicestelle) oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab). Als Verwendungszweck angeben: „32-32-1 § 34 c GewO“. (Das Führungszeugnis wird dem Ordnungsamt anschließend automatisch zugesandt.)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Zu beantragen bei dem für den Wohnort (und ggf. zusätzlich bei dem für den Betriebssitz eines bereits bestehenden Betriebes) zuständigen Finanzamt.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kassen- und Steueramt des Wohnortes (und ggf. zusätzlich, bei einem bereits bestehenden Betrieb, von dem für den Betriebssitz zuständigen Kassen- u. Steueramt) In Duisburg: Sonnenwall 85, 47051 Duisburg
Negativbescheinigung vom Insolvenzgericht des Amtsgerichtes des Wohnortes In Duisburg: Kardinal-Galen-Str. 124-134, 47058 Duisburg
Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben), Personalausweis.
Zusätzlich benötigte Unterlagen bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, UG, Ltd.):
Auszug aus dem Handelsregister vom für den Betriebssitz zuständigen Amtsgericht. In Duisburg: Kardinal-Galen-Str. 124-134, 47058 Duisburg
Gesellschaftsvertrag der juristischen Person
Zusätzlich benötigte Unterlagen bei bereits bestehenden juristischen Personen, zu beantragen bei den am Betriebssitz zuständigen Behörden:
Gewerbezentralregisterauszug,
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Negativbescheinigungvom Insolvenzgericht des Amtsgerichtes Unterlagen sind bei den für den Betriebssitz (anstatt Wohnort) zuständigen jeweiligen Behörden zu beantragen.
siehe auch Informationsblatt unter "Links und Downloads"
Gebühren
Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.
- Immobilienmakler/in (Vermittlung v. Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO)
100 bis 1.500 €
- Bauträger/ in (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 a) GewO)
100 bis 1.500 €
- Baubetreuer/ in (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 b) GewO)
100 bis 1.500 €
- Wohnimmobilienverwaltung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO)
100 bis 1.500 €
- Darlehensvermittlung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO)
(mit Ausnahme von Vermittlung Immobiliendarlehen gem. § 34 i GewO; Immobiliendarlehen sind bei der IHK zu beantragen.)
200 bis 5.000 €
- Gebühren bei Geschäftsführerwechsel
100 bis 3.000 €
Zahlungsarten
Bitte dringend beachten: Die Gewerbemeldestelle Duisburg stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um. Daher ist ab dem 01.04.2026 nur noch möglich mit Kartenzahlung Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Rechtsgrundlage
§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Bemerkung
Bei der Ausübung des Gewerbes ist die Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer zu beachten. Diese finden Sie unter "Weitere Links".
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 Gewerbeordnung unter Vorlage des Erlaubnisscheins bei der Gewerbemeldestelle Ihres zuständigen Bezirksamtes anzumelden. Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung betragen derzeit für natürliche Personen 26,00 €, für juristische Personen ab 33,00 €.