1. Personalausweis oder Pass
2. Es ist ein formeller Antrag zu stellen.
Den Vordruck erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt, Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum), 47051 Duisburg, Zimmer 411.
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9):
zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde - hier: Zimmer 411.
Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen "32-43-1 § 34 GewO" anzugeben. Sofern bereits eine GmbH , AG oder UG besteht, ist auch dafür ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
4. Führungszeugnis (Belegart 0):
zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/ Bürgerservicestelle).
Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck das Aktenzeichen "32-43-1 § 34 GewO" anzugeben.
5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung:
zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
Sofern bereits eine GmbH , AG oder UG besteht, ist auch dafür eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
6. Haftpflichtversicherungsnachweis gem. § 8 der Pfandleiherverordnung7. Nachweis der erforderlichen Mittel/ Sicherheiten:
Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden - insbesondere der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten und des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen.
Die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten können auch durch eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank nachgewiesen werden.
8. für eine bereits bestehende GmbH, AG oder UG: Auszug aus dem Handelsregister, zu erhalten bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht, Handelsregister.9. wenn die GmbH, AG oder UG noch in Gründung ist: Gesellschaftsvertrag
Die Punkte 3. - 5. gelten, außer für die natürliche Person, für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter der GmbH, AG, UG bzw. für jeden Gesellschafter der GmbH, UG in Gründung.
Die Punkte 3. - 5. gelten ebenfalls für den Leiter des Betriebes bzw. den Leiter der Zweigniederlassung