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Landeshundegesetz NRW

brauner Hund im Portrait

Das Veterinäramt Duisburg ist neben dem Ordnungsamt in die Umsetzung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen eingebunden. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß § 6 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW, die Durchführung von Rassebestimmungen sowie Verhaltensprüfungen von Hunden.

Beschreibung

Das Landeshundegesetz NRW wird in erster Linie durch das Ordnungsamt Duisburg bearbeitet. Möchten Sie Beißvorfälle oder auffällige Hunde melden, tun Sie dies bitte unter: hundestadt-duisburgde.

Sachkundeprüfung gemäß § 6 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW

Um Hunde der gesetzlich als bestimmte oder gefährlich definierte Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen aus diesen, sowie Rassen gemäß § 10 und deren Kreuzungen oder als individuell gefährlich eingestufte Hunde) halten zu dürfen, ist eine Erlaubnis des Ordnungsamtes notwendig. Zur Beantragung dieser Erlaubnis ist zuvor der Erwerb eines Sachkundenachweises nach § 6 Abs. 2 Landeshundegesetz notwendig. 

Die Termine finden nach Terminvereinbarung dienstags und mittwochs 09:15 in den Räumlichkeiten des Veterinäramtes statt. 

Der Test wird in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt. Danach erfolgt eine mündliche Besprechung. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist am Prüfungstermin zwingend notwendig.

Bitte beachten Sie, dass das Veterinäramt Duisburg die Prüfungen in der Regel nur für Bürger anbietet, die in Duisburg wohnen. Sollten Sie aus einer anderen Stadt kommen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Im Einzelfall und mit Erlaubnis der eigentlich zuständigen Behörde kann das Absolvieren der Sachkunde in Duisburg sein, trotzdem Sie außerhalb Duisburgs wohnen.

Über dieses Formular (Öffnet in einem neuen Tab)können Sie sich zur Sachkunde anmelden.

Phänotypische Rassebestimmung

Die Aufforderung eine phänotypische Rassebestimmung durchführen zu lassen, erfolgt durch die Abteilung „Landeshundegesetz“ des Ordnungsamtes Duisburg. Dabei wird beurteilt für welche Rassebeteiligungen die äußeren Merkmale des Hundes sprechen. Mit einbezogen in die Beurteilung werden unter anderem vor Ort ermittelte Messwerte, wie zum Beispiel Widerristhöhe und Gewicht.

Der Termin findet im Veterinäramt statt. Mitzubringen sind der Hund, alle vorhandenen Unterlagen über den Erwerb des Hundes, der Impfausweis/EU-Heimtierausweis, Personalausweis des Halters, ein gutsitzender Maulkorb und Leckerchen.

Die anfallende Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW von 50 Euro ist in bar zu entrichten.

Melden Sie sich zur Terminvereinbarung über die unten angegebene Adresse.

Verhaltensprüfungen (zum Erlangen der Maulkorb- und Leinenbefreiung oder nach Anordnung des Ordnungsamtes zur Feststellung der Gefährlichkeit)

Die Verhaltenstests zur Maulkorb- und Leinenbefreiung werden in der Regel zu zwei feststehenden Terminen im Jahr durchgeführt (Mitte März- Mitte April und Mitte Okt.  Mitte Nov.) sofern genug Teilnehmer vorhanden sind. 

Die Prüfung beinhaltet verschiedene Gehorsamsübungen innerhalb und außerhalb eines Hundeplatzes, die Konfrontation der Hunde mit verschiedenen Reizen, Menschen, Artgenossen und Alltagssituationen sowie einen Stadtteil. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis des momentan aktuellen Wissensstands über Hundeverhalten.

Bevorzugt werden Hunde von Duisburger Bürgen für die Prüfung aufgenommen, jedoch ist grundsätzlich auch eine Prüfung von Hund-Halter Teams aus anderen Wohnorten möglich, sofern die eigentlich zuständige Behörde Ihre Erlaubnis dafür erteilt.

Verhaltensprüfungen, die durch das Ordnungsamt auferlegt worden sind, weil ein Hund auffällig geworden ist, werden individuell an den vorliegenden Sachverhalt angepasst durchgeführt. In den meisten Fällen finden diese als Sammelprüfungen zu 3-4 Terminen im Jahr im Tierheim Mülheim an der Ruhr oder auf einem Duisburger Hundeplatz in Kooperation mit der Stadt Mülheim an der Ruhr statt. In Abhängigkeit des Vorberichts können auch andere Prüfungssituationen und eine zusätzliche Beurteilung des Hundes in seiner Haltungsumgebung notwendig sein. In jedem Falle werden die betreffenden Hunde im Speziellen bezüglich ihrer Reaktion auf verschiedene Alltagssituationen, Menschen, Artgenossen und Reize geprüft, um festzustellen, ob eine „individuelle Gefährlichkeit“ vorliegt. 

Erläuterungen und Hinweise

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