Meldung von Nutztieren

Um eine effektive Tierseuchenbekämpfung zu ermöglichen müssen Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen beachten. Dazu gehören Meldepflichten, das Führen von Bestandsbüchern oder auch Impfungen der Tiere.
Beschreibung
Wer bestimmte Tiere (z.B. z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) halten möchte, muss seinen Tierbestand bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW vor Beginn der Haltung anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Haltung gewerblich oder als reine Hobbyhaltung gilt.
Dabei sind u. a. Name, Anschrift, voraussichtliche Tierzahlen, Nutzungsart und Standort anzugeben. Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
Diese Regelung dient der Tierseuchenüberwachung, einer effektiven Tierseuchenbekämpfung und der Verwaltung von Nutztierbeständen. Die Registrierung ermöglicht Behörden, Bestände nachzuverfolgen und im Seuchenfall gezielt zu reagieren.