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Tierseuchenbekämpfung

Wegfliegende Kraniche

Tierseuchen stellen eine große Gefahr für Tierbestände oder auch für die menschliche Gesundheit dar. Daher ist der Besitzer oder Halter der Tiere verpflichtet, eine Tierseuche oder einen Tierseuchenverdacht unverzüglich zu melden. Hierzu gehört auch das rechtzeitige Anzeigen einer Tierveranstaltung.

Beschreibung

Die Tierseuchenbekämpfung stellt eine zentrale Aufgabe der Veterinärverwaltung dar. Durch Überwachungsprogramme und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen soll das Einschleppen und Ausbrechen von Tierseuchen verhindert werden. In erster Linie sollen Menschen vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (sogenannte Zoonosen), geschützt werden. Außerdem sollen die Tierbestände gesund erhalten bleiben, um wirtschaftliche Schäden für die Landwirte und den Handel zu verhindern.

Zur Überwachung von Tierseuchen gehört auch das rechtzeitige (4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) Anmelden einer Veranstaltung mit Tieren in Duisburg bei dem Veterinäramt:

  1. Viehausstellungen,
  2. Viehmärkte,
  3. Viehschauen,
  4. Wettbewerbe mit Vieh und
  5. Veranstaltungen ähnlicher Art

Wichtige Voraussetzungen für eine effektive Tierseuchenbekämpfung sind schnelle und rechtzeitige Meldungen:

- der aktuellen Tierzahlen durch den Tierhalter (siehe Meldung von Nutztieren (Öffnet in einem neuen Tab)) und

- bei Verdacht auf eine Tierseuche durch den Tierhalter bzw. den Hoftierarzt.

Der Amtstierarzt wird zunächst Maßnahmen ergreifen, damit die ansteckungsverdächtigen Tiere von anderen Tieren ferngehalten werden.

Ob eine Tierseuche staatlich bekämpft wird, hängt von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, der Ausbreitungsgeschwindigkeit oder auch der Gefährdung der menschlichen Gesundheit ab. Die Rechtsgrundlagen hierfür befinden sich im Tiergesundheitsgesetz und zahlreichen Verordnungen (z.B. Geflügelpestverordnung)

Sollte trotz der Vorsorgemaßnahmen eine hochansteckende Tierseuche ausbrechen, wird ein lokales Tierseuchenkrisenzentrum (DU/OB/MH) eingerichtet. Es soll die Maßnahmen der kreisfreien Städte Duisburg Mülheim und Oberhausen koordinieren.

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