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Tierarzneimittelüberwachung

Tabletten-Blister auf einem Haufen

Das Tierarzneimittelrecht ist unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes eng mit dem Fleischhygienerecht und dem Lebensmittelrecht verknüpft. Auch für Tierarzneimittel gilt, dass die Sicherheit für Mensch und Tier im Handel und bei der Anwendung überwacht wird.

Beschreibung

Tierarzneimittelüberwachung
Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln steht der Schutz der Tiergesundheit sowie der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt. Neben der streng überwachten Herstellung von Tierarzneimitteln ist insbesondere deren ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Einsatz sicherzustellen.

Anwendung von Tierarzneimitteln in Tierhaltungsbetrieben
Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch landwirtschaftliche Betriebe wird durch die zuständigen Veterinärämter überwacht. In Verbindung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung von Tierarzneimitteln und der Gewinnung von Lebensmitteln sowie den festgelegten Rückstandshöchstmengen wird ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet und kontinuierlich weiterentwickelt.

Für Nutztiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, bestehen umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten über:

  • die Herkunft der Tiere,
  • den Verbleib der Tiere sowie
  • die Anwendung von Tierarzneimitteln.


Im Rahmen der amtlichen Tierarzneimittelüberwachung werden unter anderem:

  • Art und Umfang der vorhandenen Tierarzneimittel,
  • deren sachgerechte Lagerung sowie
  • die ordnungsgemäßen Eintragungen im Bestandsbuch
    überprüft.


Probenahmen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan
Zusätzlich werden in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) unangekündigte Proben von lebenden Tieren entnommen. Hierzu zählen beispielsweise Urin-, Blut-, Milch- oder Eierproben, die auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht werden.

Positive Untersuchungsergebnisse können vorübergehende oder dauerhafte Verwertungs- und Schlachtverbote sowie ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
Zu den Aufgaben des Veterinäramtes gehört außerdem die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken. Dabei wird insbesondere die ordnungsgemäße Lagerung, Dokumentation und Abgabe von Tierarzneimitteln kontrolliert.

Anzeige des Tierarzneimittelverkehrs
Tierbehandler sowie Einzelhändler von Tierarzneimitteln sind verpflichtet, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Tierarzneimittelverkehr vorab dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Erläuterungen und Hinweise

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