Abfertigung von Tieren im Reiseverkehr

Wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland verreisen möchten, müssen Sie die für das jeweilige Land geltenden Einreisebestimmungen beachten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt bei dem Konsulat oder der zuständigen Behörde des Reiselandes.
Beschreibung
Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union und in Drittländer
Für das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten einheitliche veterinärrechtliche Bestimmungen. Diese dienen dem Schutz vor der Einschleppung insbesondere der Tollwut sowie weiterer Tierseuchen.
Voraussetzungen für Reisen innerhalb der EU
Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung, sofern diese vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
- Gültige Tollwutimpfung
Die Impfung muss den geltenden Anforderungen entsprechen und durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. - EU-Heimtierausweis
Das Tier muss im Besitz eines gültigen EU-Heimtierausweises sein.
Pro begleitender Person dürfen maximal fünf Heimtiere mitgeführt werden.
Die Abgabe oder der Verkauf von Tieren am Bestimmungsort ist im Rahmen der nicht gewerblichen Verbringung nicht zulässig.
Die genannten Regelungen gelten entsprechend auch für die Wiedereinreise aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland.
Zusätzliche Regelungen einzelner Mitgliedstaaten
Für Reisen nach oder über Irland, Malta, Finnland, das Vereinigte Königreich sowie Norwegen gelten zusätzliche Anforderungen hinsichtlich einer Behandlung gegen Echinokokken (Bandwürmer).
Diese Behandlung muss fristgerecht durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen und im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
Gewerbliches Verbringen und Handel
Für das gewerbliche Verbringen von Heimtieren sowie für den Handel gelten weitergehende veterinärrechtliche Anforderungen, die von den Regelungen der nicht gewerblichen Verbringung abweichen.
Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten.
Reisen in Nicht-EU-Staaten (Drittländer)
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sind neben den EU-Vorgaben stets die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu beachten.
Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt kann Auskunft darüber geben, ob zusätzlich zu den vorgeschriebenen Impfungen und Parasitenbehandlungen ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich ist.
Dieses Zeugnis wird ausschließlich vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt.
Wiedereinreise aus bestimmten Drittländern
Bei der Rückreise aus bestimmten Drittländern (z. B. Serbien, Türkei) ist ein serologischer Nachweis des Tollwutimpfschutzes erforderlich.
Hierzu muss:
- eine Blutprobe durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt entnommen werden,
- die Untersuchung in einem zugelassenen Labor erfolgen.
Die sogenannte Tollwutantikörperbestimmung sollte zwingend vor Reiseantritt in Deutschland durchgeführt werden, da andernfalls Wartefristen für die Wiedereinreise nach Deutschland einzuhalten sind.