Krankenhausaufsicht

Alle Krankenhäuser und Privat-Krankenanstalten in Duisburg unterliegen der Aufsicht des Gesundheitsamtes.
Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Infektionsschutzgesetz, die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Beschreibung

Beschreibung

Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsaufsicht sowie ein Hygienekontrolleur besichtigen jährlich jedes Duisburger Krankenhaus routinemäßig.
Der Besichtigungstermin wird dem Krankenhaus rechtzeitig mitgeteilt. Insofern kann die Anwesenheit der verantwortlichen Personen und die Vorlage der notwendigen Unterlagen sichergestellt bzw. gut vorbereitet werden.

Anlassbezogen, z.B. bei Beschwerden, o.ä., werden zusätzlich zeitnah unangemeldete Begehungen durchgeführt.

Bei den Begehungen wird die Hygiene auf Grundlage o.g. Gesetze durch das Gesundheitsamt geprüft.

Abhängig von der Größe des Krankenhauses kann die Besichtigung ein oder mehrere Tage dauern.

Das jeweilige Krankenhaus erhält eine ausführliche Niederschrift über die Ergebnisse der Besichtigung. Darin finden sich ggf. Vorgaben, in welcher Weise und in welchem Zeitraum Mängel zu beseitigen sind.