Inhalt anspringen

Hecken- und Gehölzschnitt

Hecken, Gebüsche und Efeu dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen dürfen durchgeführt werden.

Beschreibung

Ist Ihnen Ihre Hecke über den Kopf gewachsen?

Achtung Vogelnester - Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt!

Hobbygärtner aufgepaßt! - Hecken, Gebüsche und Efeu dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen dürfen durchgeführt werden.

Besonders das "Gewirr" aus Ästen, Blättern und Zweigen in dicht gewachsenen Gehölzen bietet wildlebenden Tieren und insbesondere Vogelbruten wichtigen Schutz nicht nur vor natürlichen Feinden wie Elstern und Eichhörnchen.

Das Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz, Waldentwicklung) weist darauf hin, dass Zeitpunkt und Umfang von Schnittmaßnahmen nicht im persönlichen Ermessen der Gartenbesitzer liegen, sondern im § 39 Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt sind.

Beachten Sie jedoch! Das Landesnaturschutzgesetz NRW verbietet auch außerhalb der Frist ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Erlaubt sind Maßnahmen, die aufgrund ausdrücklicher behördlicher Zulassung vorgenommen werden und nicht aufgeschoben werden können. Hierzu gehört z. B. die Beseitigung von Gehölzen, soweit dies zur Durchführung einer genehmigten Baumaßnahme oder zur Verkehrssicherung erforderlich ist.

Wenn alle Gartenbesitzer diese Regelung auch im eigenen Garten beherzigen, dann leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz!

"Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig"
Gerne wird das Schnittgut als Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch verschiedene Regelungen zu beachten. Mehr Informationen dazu gibt es auf: Brauchtums-/Osterfeuer anmelden (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Schnellsuche