Vorkaufsrechtsbescheinigung

Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes nach §§ 24 ff. BauGB (Baugesetzbuch)

Beschreibung

Beschreibung

Beim Kauf von Grundstücken muss dem Grundbuchamt für den Eigentumswechsel eine Bescheinigung der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden, aus der hervor geht, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht besteht oder nicht ausgeübt wird.

Die erforderliche Bescheinigung wird nach Beteiligung der betroffenen städtischen Fachbereiche ausgestellt