Vermessung - Übersicht

Das Liegenschaftskataster ist der Nachweis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und sichert so die Besitzansprüche der jeweiligen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten.

Beschreibung

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster ist außerdem die Grundlage für viele andere Bereiche in der Verwaltung, wie beispielsweise der Bauleitplanung oder des Umwelt- und Naturschutzes.

Damit es aktuell bleibt, werden sogenannte Fortführungsvermessungen durchgeführt, die auf dem Fortführungsvermessungserlass NRW (FortVErl NRW 2000) basieren.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Fortführungsvermessungen und andere mögliche Vermessungen.

Fortführungsvermessungen:

Gebäudeeinmessung

  • Fertiggestellte Gebäude oder solche, die in ihrem Grundriss verändert wurden, müssen neu eingemessen werden, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten und um die Gebäudeeinmessungspflicht zu erfüllen. Mehr

Grenzvermessungen

  • Überprüfung bzw. Wiederherstellung einer im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenze in der Örtlichkeit. Mehr

Teilungsvermessungen

  • Aufteilung eines Grundstückes in mehrere Teilstücke, z. B. um eine Bebauung zu ermöglichen. Mehr

Sonstige Vermessungen:

Grobabsteckung

  • Die Eckpunkte eines geplanten Bauvorhabens werden in der Örtlichkeit grob angezeigt, sodass der Bau beginnen kann. Mehr


Feinabsteckung

  • Die Eckpunkte eines geplanten Bauvorhabens werden in der Örtlichkeit auf wenige Millimeter genau abgesteckt, sodass ein Schnurgerüst aufgebaut werden kann. Mehr

Amtliche Grenzanzeige

  • Eine im Liegenschaftskataster eingetragene Grenze wird vor Ort angezeigt. Es findet keine Ersetzung von eventuell fehlenden Grenzzeichen oder Beurkundungen statt. Mehr

Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümer oder ihnen gleichstehende Berechtigte.