Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster, als dem von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen geführten öffentlichen Register, werden die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben.

Beschreibung

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster hat zwei grundlegende Zweckbestimmungen:

  1. Es ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch. So wird die Lage des Grundeigentums in Form von Flurstücken dargestellt und beschrieben. Bei Bedarf können die Grenzen der Flurstücke örtlich mit rechtlicher Wirkung aufgezeigt werden. Außerdem weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach.
  2. Es ist Basisfunktion für andere Bereiche. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemessen berücksichtigen