Lagepläne für Baugenehmigungen, Grundstücksteilungen u. Eintragungen einer Flächenbaulast
Ein amtlicher Lageplan ist unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Beispielsweise bei Bauanträgen, wenn die Grundstücksgrenzen nicht im Kataster festgelegt sind, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Flächenbaulast auf oder an den angrenzenden Grundstücken eingetragen ist.
Der amtliche Lageplan darf nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin (ÖbVI) erstellt werden.
Amtliche Lagepläne sind auch bei der Stadt Duisburg erhältlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die unten aufgeführten Kontaktpersonen.