Gegenstandslosigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheinigung) Soll ein in Abteilung II des Grundbuches eingetragenes Recht, eine dingliche Last oder Beschränkung gelöscht werden, benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. KontaktOrganisationseinheitenNameTelefonE-Mail-AdresseVermessung, Kataster und Geoinformationen0203 283-985136katasterstadt-duisburgdeAmt für Bodenordnung, Geomanagement und Katastererschliessungstadt-duisburgdeDetailsDokumenteGrundbuchauszug sowie darin evtl. aufgeführte Verträge oder Bestimmungen zwischen belastetem und freizustellendem FlurstückGebührenNach Zeitaufwand je angefangene Arbeitshalbstunde: 37,00 €.Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) erhoben.BemerkungDie Bescheinigung kann nur vom Grundstückseigentümer oder einem beauftragten Notar beantragt werden.FristenAntrags- bzw. Bearbeitungsfristen: Unbestimmt, da oft entsprechende Verträge sogar aus den Staatsarchiven beigebracht werden müssen.Links und DownloadsWeitere LinksVermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (Öffnet in einem neuen Tab)