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Gegenstandslosigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheinigung)

Soll ein in Abteilung II des Grundbuches eingetragenes Recht, eine dingliche Last oder Beschränkung gelöscht werden, benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden.

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