Praktikum bei der Stadt Duisburg

Wir bieten pro Jahr ca. 300 verschiedene Möglichkeiten für Praktika an.

Beschreibung

Beschreibung

Warum ein Praktikum?

Die Stadt Duisburg bildet nicht nur aus. Wir bieten darüber hinaus die Möglichkeit unterschiedlichste Praktika zu absolvieren. Mehr als 300 Praktikumsplätze zur beruflichen Bildung, zur Information oder im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen stellen wir jedes Jahr zur Verfügung. Hierbei versuchen wir soweit wie möglich auf die persönlichen Wünsche und Belange einzugehen. Damit stellen wir auch in diesem Bereich ein vielfältiges Angebot zur Verfügung.

Schülerpraktika

  • Praktikum im Rahmen der Schule
  • Das Praktikum dauert ca. 2-3 Wochen und wird im Rahmen des Unterrichts durchgeführt. Du bekommst in dieser Zeit einfache, aber typische Aufgaben übertragen. Zum Teil übernimmst du diese Aufgaben auch eigenverantwortlich.
  • Die Praktika können in Ämtern der Verwaltung, in städtischen Frei- und Hallenbädern, Bibliotheken oder auch im Forst der Stadt Duisburg statt finden.

 

Blockpraktika im Rahmen des Studiums

  • Hierbei handelt es sich um ein Praktikum für verschiedene Studiengänge, z.B. Jura, Soziologie, Veterinär, Geographie, Erziehungswissenschaften etc.
  • Je nach Studiengang schwankt der Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Hälfte der, für ein Semester veranschlagten Semesterwochenstunden.
  • Die Praktika dauern meist 6 Wochen; hierbei ist auch eine Durchführung als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit üblich.

 

Überbetriebliche Praktika

  • Praktika, die im Rahmen einer Maßnahme, beispielsweise des Arbeitsamtes, durchgeführt werden.
  • Praktikum dient zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, da der ursprünglich erlernte Beruf z.B. aufgrund von Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann.
  • Dauer unterschiedlich. Meist mind. 3 bis max. 6 Monaten.
  • Einsätze möglich in der Verwaltung, im Schulsekretariat und den Bibliotheken.

 

Rechtsreferendare (Verwaltungsstation)

  • Das Rechtsreferendariat ist Teil der Ausbildung zum Volljuristen.
  • Die sogenannte Verwaltungsstation hat eine Dauer von 3 Monaten.
  • Einsatz möglich im Rechtsamt.

 

Blockpraktika als Zulassung zum Studium / zur weiterführenden Schule

  • Dieses Praktikum ist Voraussetzung, um an einer Universität oder einer weiterführenden Schule angenommen zu werden.
  • Das Praktikum dauert ca. 8-12 Wochen
  • Das Praktikum finden in den Ämtern der Verwaltung statt.

 

Anerkennungsjahr im Erziehungswesen

  • Das Anerkennungsjahr dauert 1 Jahr und beginnt zum 01.09. eines jeden Jahres.
  • Der Einsatz findet in einer der städtischen Kindertagesstätten oder einem Jugendzentrum statt.

 

Praxissemester Soziale Arbeit

Hierbei handelt es sich um ein Praktikum im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit.

EINSATZORTE:

JUGENDAMT

Sachgebiet: Jugend- und Familienhilfe in den Außenstellen in den Arbeitsfeldern:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst / Bezirkssozialarbeit
  • Jugendgerichtshilfe / Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG (Jugendgerichtshilfegesetz)
  • Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

HEIM- PFLEGEKINDERDIENST, ADOPTIONSVERMITTLUNG

EINRICHTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG

  • im Amt für Soziales und wohnen in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle

GESUNDHEITSAMT

  • im Sozialpsychiatrischen Dienst
  • in der Drogenberatung

RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher)

INTERNATIONALES JUGEND- UND KULTURZENTRUM KIEBITZ e.V.

INSTITUT FÜR JUGENDHILFE

  • in der Heilpädagogischen Einrichtung
  • in der Erziehungsberatung

 

Anerkennungsjahr Soziale Arbeit

  • Das Anerkennungsjahr dauert ein Jahr und ist nach Abschluss des Studium der Sozialen Arbeit zu absolvieren.
  • Das Anerkennungsjahr beginnt zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres

EINSATZORTE:

JUGENDAMT

Sachgebiet: Jugend- und Familienhilfe in den Außenstellen in den Arbeitsfeldern:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst / Bezirkssozialarbeit
  • Jugendgerichtshilfe / Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG (Jugendgerichtshilfegesetz)
  • Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

HEIM- PFLEGEKINDERDIENST, ADOPTIONSVERMITTLUNG

EINRICHTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG

  • beim Amt für Soziales und Wohnen in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle

GESUNDHEITSAMT

  • im Sozialpsychiatrischen Dienst
  • in der Drogenberatung

RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher)

INTERNATIONALES JUGEND- UND KULTURZENTRUM KIEBITZ e.V.

INSTITUT FÜR JUGENDHILFE

  • in der Heilpädagogischen Einrichtung
  • in der Erziehungsberatung