Inhalt anspringen

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Beschreibung

Besondere Voraussetzungen: Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.

In Duisburg können sowohl allgemeine Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppe A und allgemeine Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B (dabei handelt es sich um den sogenannten „2.Förderweg“, bei dem die reguläre Einkommensgrenze um bis zu 40% überschritten werden darf) beantragt werden. 

Der allgemeine WBS gilt in ganz NRW und ermöglicht den Zugang zu bestimmten öffentlich geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die genaue Berechnung erfolgt individuell durch das Amt für Soziales und Wohnen. 

Erläuterungen und Hinweise

Schnellsuche