Förderung der Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungen im Sanierungsgebiet Duisburg – Bruckhausen
Die Stadt Duisburg gewährt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mitteln Zuwendungen für Maßnahmen zur Aufwertung der Innenbereiche von Wohnungen nach Maßgabe der weiter unten genannten städtischen Richtlinien.
Beschreibung
Ziele der Sanierungsmaßnahmen im Ortsteil Bruckhausen sind die Entzerrung der Industrienahtlage durch die Gestaltung eines Grüngürtels sowie die maßgebliche Beseitigung städtebaulicher Missstände im Ortsteil Duisburg-Bruckhausen. Die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohner soll im Ortsteil verbessert werden.
Verpflichtungserklärung zum Antrag auf Gewährung von Fördermitteln
Aktueller Grundbuchauszug
Finanzierungsnachweis
Gebühren
Für die Bewilligung des Zuschusses ist eine Gebühr in Höhe von 0.8 % des bewilligten Betrages, mindestens jedoch 16,00 € zu entrichten.
Bemerkung
Fördervoraussetzungen:
Modernisierungsmaßnahmen werden nur gefördert, wenn die Wohnungen im Förderbereich der Zonen 1, 2 oder 3 liegen. Die Straßen und Straßenbereiche finden Sie in den Richtlinien (s. unten). Geplante Maßnahmen in Grenzbereichen des Sanierungsgebietes bedürfen vor Maßnahmenbeginn einer Einzelfallprüfung und -genehmigung durch die zuständige Stelle beim Amt für Baurecht und Bauberatung.
Förderfähige Maßnahmen:
Sanitärinstallationen,
Elektroinstallationen,
Neu- u. Umgestaltung von Wohnraum und die dafür notwendige Erstellung von Wänden, Böden, Decken und Fenstern,
Nebenkosten für fachlich zwingend notwendige und erforderliche Beratung/ Betreuung (z.B. Planung u. Bauleitung) bis max. 5 % der förderfähigen Kosten.
Nicht förderfähig sind Instandsetzungsmaßnahmen.
Art und Höhe der Förderung:
Je Wohnung 70 % der förderfähige Kosten, höchstens 30.000,00 €. Beträge bis zu 2.000,00 € werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Institutionen
Nähere Informationen erhalten Sie durch die Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG-DU), Willy-Brandt-Ring 44 , 47169 Duisburg-Marxloh, Tel.; 0203 - 99429 10