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Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Beschreibung

Durch den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gefördert.

Der Aufwendungszuschuss ist nur durch die Einrichtung selbst zu beantragen!



Postalische Anschrift:

Amt für Soziales und Wohnen
50-33

Five Boats

Schifferstraße 98-100
47059 Duisburg

Sachbearbeiterin für Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen:

Frau Badro

Telefonnummer: 0203-283 984676 

Büro: B4.412

Bitte reichen Sie die Anträge (vorzugsweise als PDF) per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse ein:

50-33-investitionskostenstadt-duisburgde

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