Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum (Eigenheime und Eigentumswohnungen)
Wir beraten Sie über die finanziellen Förderprogramme des Landes beim Bau eines Eigenheimes, Kauf eines neuen oder vorhandenen Eigenheims (Familienheim) oder einer Eigentumswohnung.
Beschreibung
Besonders Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen und Alleinerziehende werden durch die Wohnraumförderung unterstützt.
Führen Sie mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK eine Prüfung durch, ob für in Ihrem Fall eine Förderung möglich wäre.
Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese Haushalte müssen aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) bestehen.
Wie wird gefördert ?
Das Land NRW unterstützt Familien mit zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungsnachlass von 10 % auf die gewährte Darlehenssumme. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen. Auf diese kann ein erhöhter Tilgungsnachlass von bis zu 50 % gewährt werden.
Das Grunddarlehen beträgt 125.000 Euro. Dieses erhöht sich um 20.000 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung, soweit nicht schon als Kind berücksichtigt.
Darüber hinaus können Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, BEG Effizienzhaus 40 Standard, Bauen mit Holz oder ein barrierefreies Objekt beantragt werden. Auf die Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 % gewährt.
Selbsthilfenachweis, sofern Selbsthilfe beabsichtigt ist (nach Vordruck)
Einkommenserklärung (nach Vordruck)
Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
Selbstauskunft (nach Vordruck)
Schufa-Auskunft (Original)
Gebühren
die Beratung ist gebührenfrei
für die Bewilligung der Wohnungsbaudarlehen ist eine Gebühr in Höhe von 800 Euro zu zahlen
Bemerkung
Für eine Förderung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, können Sie mit Hilfe des Chancenprüfers überschlägig berechnen lassen.
Wichtige Hinweise für
den Bauherrn: Eine Förderung ist dann ausgeschlossen, wenn mit dem Bauvorhaben vor Bewilligung der Fördermittel begonnen wurde. Dazu gehört auch der Abschluss von Leistungs- und Lieferungsverträgen. Ausnahme: Die Bewilligungsbehörde (Stadt Duisburg) hat auf Antrag schriftlich in den vorzeitigen Baubeginn eingewilligt.
den Ersterwerber (Kauf einer Immobilie als Erstnutzer): Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn der notarielle Kaufvertrag vor Erteilung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen wurde. Ausnahme: ein zweijähriges Rücktrittsrecht ist im notariellen Kaufvertrag vereinbart (Nr. 5.7.3 WFB).
den Erwerber vorhandenen Wohnraums: Die Förderbewilligung ist ausgeschlossen, wenn die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages stattgefunden hat, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Ausnahme: ein zweijähriges Rücktrittsrecht ist im notariellen Kaufvertrag vereinbart (Nr. 5.7.3 WFB).
Bitte nehmen Sie sich unbedingt vor Baubeginn und vor Vertragsabschluss Kontakt mit uns auf.