Schulwegsicherung

Sicherungsmaßnahmen koordinieren und einleiten.

Beschreibung

Beschreibung

Das Amt für Schulische Bildung ist in allen Fragen der Schulwegsicherung Ihr Ansprechpartner. Hier werden Sicherungsmaßnahmen mit Eltern, Schulleitungen, Schulaufsicht, der Polizei und anderen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung koordiniert und eingeleitet.

Hintergrund:
Kinder sind insbesondere in den ersten Monaten ihres Schullebens auf dem Schulweg besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Aus diesem Grund wurden die Grundschulbezirke so zugeschnitten, dass die Schulwege möglichst kurz sind ("kurze Beine, kurze Wege") und gefährliche Straßenabschnitte gemieden werden. Dennoch ist es wichtig, dass Sie bereits vor Schulbeginn mit Ihrem Kind den künftigen Schulweg üben. Achten Sie hierbei auf besondere Gefahrenpunkte. Bei der Begleitung in den ersten Schulwochen können Sie diese Punkte mit Ihrem Kind nochmals vertiefen. 

Die Grundschulen achten bei der Klassenbildung darauf, dass Kinder aus einem Wohngebiet in einer Klasse zusammen unterrichtet werden. Somit besteht die Möglichkeit des gemeinsamen Schulweges.

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf eine ausreichend bemessene Zeit für den Schulweg und eine auffällige (hell und bunt) Kleidung legen!

Grundschulkinder sollten erst nach erfolgreichem Ablegen der Fahrradprüfung (in der Regel im 3. Schuljahr) allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren (s. auch Verkehrserziehung).
Wenn der Schulweg Ihres Kindes durch besondere Gefahren (z.B. Baustellen, nicht vorhandener Gehweg) belastet ist, wenden Sie sich bitte zunächst direkt an Ihre Grundschule. Falls Ihnen dort nicht weiter geholfen werden kann, steht Ihnen das Amt für Schulische Bildung für weitere Auskünfte und Hilfen zur Verfügung.

Sofern der Schulweg Ihres Kindes eine gewisse Länge überschreitet, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten (s. hierzu Schülerfahrtkosten).