Sorgeerklärung-Beratung

Wollen Eltern die Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben, auch wenn sie nicht verheiratet sind, so können sie dies mit einer entsprechenden Sorgeerklärung bestimmen, die Sie beim Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen.

Beschreibung

Beschreibung

Sind Sie als Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht kraft Gesetzes.

Wollen Sie die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausüben, so können Sie dies mit einer entsprechenden Sorgeerklärung bestimmen, die Sie beim Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen.

Dies ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Eine Ausfertigung dieser Sorgeerklärung erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes für das Sorgeregister. Sofern der andere Elternteil keine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgibt, kann ein Antrag an das Familiengericht zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge gestellt werden.