Allgemeine Katastrophenschutzplanung

Nach dem BHKG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet Pläne für außergewöhnliche Ereignisse und Katatrophen vorzuhalten. Mit dieser Aufgabe ist die Stabsabteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz betraut.

Beschreibung

Beschreibung

Es werden Maßnahmen vorgeplant die im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen von Feuerwehr und Krisenmanagement durchgeführt werden müssen. Ziel ist es die Auswirkungen solcher Ereignisse gering zu halten und möglichst schnell den Ausgangszustand wiederherzustellen. Katastrophenszenarien die hier im Vordergrund stehen sind neben den klassischen Fällen von z.B. Hochwasser oder Großbränden Fälle die kritische Infrastrukturen betreffen. Ein bekanntes Bespiel ist der flächendeckende Ausfall der Stromversorgung.